Darum gehts
- Ariel (22) drohen rechtliche Konsequenzen nach Aussagen im Dschungelcamp
- Sie nannte Gil Ofarim «Verbrecher», obwohl er nicht vorbestraft ist
- Mögliche Busse bis zu 45'000 Franken wegen übler Nachrede oder Verleumdung
Hat sich Ariel (22) mit ihren kritischen Äusserungen im Dschungelcamp zu weit aus dem Fenster gelehnt? Der Schweizerin könnten nach dem Australien-Abenteuer rechtliche Konsequenzen drohen.
Grund ist eine Aussage gegen Gil Ofarim (43). Ariel bezeichnet den Sänger in der Sendung als «Verbrecher» und «Lügner». Besonders die «Verbrecher»-Aussage steht juristisch auf wackeligen Beinen. Medienanwalt Christian Solmecke (52) sagt gegenüber dem Promi-Portal «Kukksi»: «Die Äusserung bewegt sich tatsächlich auf einem schmalen juristischen Grat. Rein formaljuristisch betrachtet begibt sich Ariel hier auf dünnes Eis.»
Ofarim sei rechtlich kein Verbrecher
Das Gesetz würde in § 12 StGB streng zwischen einem «Verbrechen» (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) und einem «Vergehen» unterscheiden. «Da Gil Ofarim nicht verurteilt, sondern sein Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, ist er rechtlich gesehen nicht vorbestraft und erst recht kein Verbrecher», so der Anwalt.
Die Kontroverse um Gil Ofarim begann 2021, als er einem Leipziger Hotelmitarbeiter Antisemitismus vorwarf. Ermittlungen ergaben jedoch keine Beweise. Im November 2023 räumte Ofarim vor Gericht ein, falsche Vorwürfe erhoben zu haben. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Einen Schuldspruch gab es damals nicht.
Busse bis zu 45'000 Franken
Für Ariel könnte es jetzt richtig teuer werden. Solmecke betont: «Wer ihn wider besseres Wissen so nennt, begeht grundsätzlich eine üble Nachrede oder Verleumdung.» Sollte Gil Ofarim rechtliche Schritte einleiten, könnte Ariel eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung drohen. Aufgrund der Reichweite der TV-Sendung würden die Gerichte den Streitwert hoch ansetzen, was Ariel im schlimmsten Fall bis zu 45'000 Franken kosten könnte.
Hinzu kämen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich auf mehrere Tausend Franken summieren dürften. Ein hohes Schmerzensgeld sei eher unwahrscheinlich, so Solmecke weiter. «Zwar wiegt der Begriff ‹Verbrecher› schwer, aber da Gil Ofarim den zugrundeliegenden Sachverhalt selbst gestanden hat, ist sein Ruf in dieser Sache bereits beschädigt.»