Darum gehts
Niemand will ein Knalltrauma, einen Tinnitus oder einen Trommelfellriss. Deshalb ist es ratsam, Ohrstöpsel dabeizuhaben und auch reinzustecken, wenn man zum Beispiel die eigene Stimme nicht mehr hört, es in den Ohren schmerzt oder man zu nahe an Boxen ist.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Es gibt zudem Apps, die Lärm messen. Bei etwa 110 Dezibel kann es gefährlich werden. Der Festivalbetreiber muss alles Nötige tun, um Hörschäden zu verhindern. Wer einen erleidet, kann unter Umständen Schadenersatz verlangen. Es dürfte aber schwierig sein, an Geld zu kommen.
An den meisten Festivals werden Ohrstöpsel verteilt, und die Lautstärke ist automatisch auf 100 Dezibel begrenzt. Und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Haftung für Gehörschäden in der Regel ausgeschlossen.
Der Festivalbetreiber haftet nicht für gestohlene Sachen. Man kann aber prüfen, ob man in der Hausratversicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen hat. Falls ja, kann man den Diebstahl dort melden und bekommt grundsätzlich den Neuwert ersetzt. Meist hat man aber auch hier einen Selbstbehalt von etwa 200 Franken.
Am besten nimmt man so wenig wie möglich mit und behält Wertsachen immer bei sich.
Wenn das Wildpinkel-Örtchen nicht ganz so still ist und man erwischt wird, kann einen das Sicherheitspersonal verwarnen und schlimmstenfalls vom Gelände schmeissen. Viele Veranstalter behalten sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, Leute vom Festival auszuschliessen, die die Anweisungen des Personals nicht befolgen. Natürlich ohne Rückerstattung des Ticketpreises.
Wenn man also schon mal erwischt wurde, lohnt sich ein zweites Mal nicht.
Übrigens: Beim Anstehen fürs Klo sind schon wunderbare Freundschaften entstanden, sagt man.
Streng rechtlich gesehen, begeht der ungebetene Gast Hausfriedensbruch und macht sich damit strafbar. Der Zelteigentümer darf von ihm verlangen, das Zelt zu verlassen.
So viel zur Theorie. Nun ist es gut möglich, dass der Mensch sich einfach im Zelt geirrt hat und in einen komatösen Schlaf gefallen ist. Wenn der Eindringling trotz freundlicher Bitte nicht gehen will, sollte man besser das Sicherheitspersonal aufsuchen, anstatt eine Prügelei anzufangen. Kann die Security ihn friedlich aus dem Zelt bugsieren, sollte man das Ganze einfach auf sich beruhen lassen.
Eine Anzeige bei der Polizei ist dann sinnvoll, wenn der Störenfried etwa Drohungen oder Beleidigungen von sich gibt oder sogar handgreiflich wird.
Es kommt darauf an, warum er so herumrennt. Wenn er einfach keine Lust auf Kleider hat, macht er sich nicht strafbar. Dazu müsste das Blütteln sexuell motiviert sein. Solange er nicht anzüglich wird, kann man ihn einfach darum bitten, sich untenrum was anzuziehen.
Wenn er aber sein Adamskostüm sexuell explizit in Szene setzt, sollte man das dem Sicherheitspersonal und der Polizei melden.
Das kommt auf den Kanton an. Einen Aufenthalt im «Hotel Suff» muss man aber meist selbst bezahlen. Und obwohl der ganze Luxus aus einer Matratze am Boden und einer Toilettenschüssel besteht, kann das so viel kosten wie eine Nacht im «Dolder Grand». In Zürich zum Beispiel sind es 600 Franken, wenn man seinen Rausch länger als sechs Stunden ausschläft.
Man kommt aber nicht automatisch in die Ausnüchterungszelle, nur weil man betrunken ist. Wer sich benimmt und niemanden gefährdet, darf sich auch im Zelt ausnüchtern.
Das kostet mindestens einen grossen Gefallen bis in alle Ewigkeit. Und wenn die Kollegin das Zelt professionell reinigen lassen muss, haftet die schuldige Person für die Kosten. Aber nur bis zum Zeitwert – wenn das Zelt also günstig war und schon zehn Jahre lang Festivals überlebt hat, schuldet man nichts mehr.
Auf jeden Fall kann man es der Privathaftpflichtversicherung melden. Falls die zahlt, muss man allerdings den Selbstbehalt von etwa 200 Franken berappen. Die Versicherung könnte ausserdem geltend machen, dass man den Vollsuff und damit den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung nichts.
Die Angst ist berechtigt. Abgesehen davon, dass nur Alkohol legal ist, weiss man nie genau, was man eigentlich zu sich nimmt. Vor allem synthetisch hergestellte Drogen wie MDMA oder Ecstasy können viel zu hoch dosiert und damit lebensgefährlich sein.
Aber auch andere wie etwa Kokain können – abgesehen von einer möglichen Überdosis – mit Substanzen gestreckt sein, die schlimmstenfalls tödlich sind.
Deshalb: Lieber die Finger davon lassen. An manchen Veranstaltungen gibt es Zelte, in denen Pillen und Pulver kostenlos geprüft werden. Auf Saferparty.ch kann man aktuelle Warnungen abrufen.
Wer Dickpics verschickt, macht sich strafbar. Man kann die Person also bei der Polizei anzeigen, dann ist eine Busse fällig.
Dazu muss man wohl oder übel einen Screenshot von der Nachricht machen, auf dem das Bild, die Telefonnummer und das Datum ersichtlich sind.
Alternativ oder zusätzlich kann man natürlich die Bekanntschaft auf allen Plattformen wie Whatsapp, Instagram und Facebook blockieren.
Wer jemanden absichtlich an intimen Stellen begrapscht, macht sich wegen sexueller Belästigung strafbar. Das Problem ist aber, den Täter oder die Täterin in der Menge auszumachen. Trotzdem sollte man den Vorfall gleich dem Sicherheitspersonal und der Veranstalterin melden.
Und man kann bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt machen. Dafür hat man drei Monate Zeit. Übrigens: Stagediven ist auf einigen Festivals verboten.
Nein, das Gesetz zwingt nicht dazu. Wenn die Sexualpartnerin aber dazu auffordert, kommt man dem Wunsch besser nach – die Pille kostet immerhin um die 60 Franken, hinzu kommen Beratungskosten der Apothekerinnen.
Von der anderen Seite betrachtet: Eine Vaterschaft wäre viel teurer. Von Windeln über Zahnspangen bis zu Ausbildungskosten – an alledem muss sich der Erzeuger beteiligen.
Und wenn die Frau so toll ist, will man sie vielleicht auch nicht gleich vergraulen. Übrigens: Die Krankenkasse zahlt nicht für die Pille danach.