Ansprüche abgewiesen
Prinz Harry verliert Prozess um abgehörte Telefonate

Prinz Harry, Elton John und weitere Kläger haben im Prozess um mutmassliche Bespitzelung eine Niederlage erlitten. Das zuständige Gericht kam zu dem Schluss, dass es den Klägern nicht gelungen sei, ihre Vorwürfe gegen den Herausgeber der «Daily Mail» zu beweisen.
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Prinz Harry verliert Prozess um abgehörte Telefonate.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Britisches Gericht weist am 7. Juli 2026 Klage von Prinz Harry ab
  • Kein Beweis für illegale Informationsbeschaffung durch Associated Newspapers erbracht
  • Urteil betrifft sieben Kläger, darunter Elton John und Liz Hurley

Nach einem mehrwöchigen Prozess zwischen Januar und März 2026 hat ein britisches Gericht sein Urteil im Verfahren von Prinz Harry (41) und sechs weiteren Klägern gegen den Herausgeber der «Daily Mail», der «Mail on Sunday» und deren Online-Portale verkündet. In der am 7. Juli 2026 veröffentlichten Entscheidung heisst es, dass es den klagenden Personen nicht gelungen sei, die aufgestellten Behauptungen zu beweisen. Daher würden alle Klagepunkte gegen Associated Newspapers Limited abgewiesen.

Zu den Klägern gehörten neben dem Herzog von Sussex unter anderem auch Schauspielerin Liz Hurley (61), Musik-Megastar Elton John (79) und dessen Ehemann David Furnish (63). In dem Verfahren ging es vor allem um mutmassliche Eingriffe in die Privatsphäre und die angeblich unrechtmässige Beschaffung privater Informationen. Dabei sollen unter anderem Privatermittler eingesetzt und Telefone abgehört worden sein. Die so gewonnenen Informationen seien anschliessend mutmasslich für Artikel in den Zeitungen und auf dem Online-Portal genutzt worden.

Prinz Harry kann keine eindeutigen Beweise liefern

Das Gericht hatte zu klären, ob die Kläger nachweisen konnten, dass bestimmte Artikel oder Vorfälle auf eine unrechtmässige Informationsbeschaffung zurückgingen. In der Urteilsbegründung heisst es, Journalisten hätten vor Gericht ausgesagt und rechtmässige Erklärungen für Informationen geliefert, die in den strittigen Artikeln genannt wurden. Den Klägern sei es daher nicht gelungen, zweifelsfrei zu belegen, dass illegale Methoden zum Einsatz kamen. Sämtliche Ansprüche wurden abgewiesen.

Laut BBC räumte der zuständige Richter ein, dass in vielen Fällen möglicher Eingriffe in die Privatsphäre durchaus Zweifel daran bestünden, wie die jeweiligen Journalisten an bestimmte Informationen gelangt seien. In einem Fall aus dem Jahr 2013, der Prinz Harry betrifft, erklärte der Richter sinngemäss: «Ich erkenne an, dass er den Artikel als übergriffig empfand und ernsthaft besorgt darüber war, wie Journalisten offenbar von privaten Informationen über seine Beziehungen wussten. Doch ein Verdacht – selbst ein verständlicher Verdacht – ist kein Beweis.» Teils hätten sich angebrachte Punkte zudem schon vor 20 oder 30 Jahren ereignet und seien daher zu spät vorgebracht worden.

Associated Newspapers feiert den Sieg unterdessen unter anderem auf der Homepage der «Daily Mail». Im Statement eines Sprechers heisst es sinngemäss: «Associated Newspapers begrüsst das heutige Urteil, das einen überwältigenden Sieg für die ‹Daily Mail› und ihre Journalisten sowie für die Pressefreiheit im Allgemeinen darstellt.» Prinz Harry hat sich bislang nicht zu der Angelegenheit geäussert.

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