Darum gehts
- Einbürgerungsgebühren sollen kostendeckend sein, nicht gewinnorientiert
- Kreuzlingen TG reduziert Gebühren, bleiben aber im schweizweiten Vergleich hoch
- Empfehlung: Gesamtgebühr für Kantone und Gemeinden maximal 1500 Franken
Ausländerinnen und Ausländer, die das Schweizer Bürgerrecht erhalten möchten, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sprachkenntnisse, ihre wirtschaftliche Situation und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz stehen beispielsweise auf der Liste.
Nicht vorgesehen ist hingegen, dass mit Einbürgerungen Geld verdient werden soll. Das Bürgerrechtsgesetz schreibt in Artikel 35 vor, dass die Kosten für eine Einbürgerung höchstens kostendeckend und damit nicht gewinnorientiert ausgestaltet werden sollen. Mit anderen Worten: Gemeinden und Kantone sollen diese Gebühren so bemessen, dass sie ihre Aufwendungen decken – nicht mehr und nicht weniger.
Mein Team und ich hatten bereits 2020 festgestellt, dass die Gebühren der Kantone für Einbürgerungen von volljährigen Personen sehr unterschiedlich hoch sind, wodurch eine grosse Ungleichbehandlung für einbürgerungswillige Personen entsteht. Wir hatten den Kantonen nahegelegt, eine fixe Gebühr festzulegen, die gesamthaft – für Kantone und Gemeinden – nicht mehr als 1500 Franken betragen soll, wenn es keine ausserordentlich hohen Aufwände gibt.
Vor diesem Hintergrund hatte ich die Stadt Kreuzlingen im Kanton Thurgau Anfang 2024 aufgefordert, ihr geplantes Gebührenreglement kritisch zu überprüfen, weil es wesentlich höhere Gebühren ermöglicht hätte.
Das Kreuzlinger Stadtparlament hat nun entschieden, die Einbürgerungsgebühren spürbar zu reduzieren. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Gebühren im schweizweiten Vergleich weiterhin hoch bleiben.
Die Botschaft des Gesetzgebers bezüglich der Einbürgerungsgebühren ist klar: In unser Land soll man sich nicht mit Geld einkaufen müssen, sondern mit klar umrissenen Leistungen.