Nicht alles ist erlaubt
Nachforderung von Nebenkosten – wie hoch darf sie sein?

Immer wieder erhalten Mieter eine Nebenkostenabrechnung für ihre Wohnung und müssen viel nachzahlen. Gibt es da eine Grenze gegen oben?
Kommentieren
1/5
Nebenkostennachzahlungen können happig ausfallen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Nebenkosten müssen explizit im Mietvertrag geregelt sein, sonst sind sie inklusive
  • Liftkosten können berechnet werden, auch ohne Lift im Gebäude
  • Akonto-Zahlungen sind Vorschüsse, Nachzahlungen ohne gesetzliche Obergrenze möglich
Patrick Strub
Patrick Strub
Beobachter

Eine zahlenmässige Grenze gibt es nicht. Nebenkosten müssen allerdings im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein. Sonst sind sie im Nettomietzins inbegriffen und können dir nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Die Rechtsprechung ist diesbezüglich streng: Der Mietvertrag muss jede einzelne Position aufführen. Allerdings fallen etwa unter den Begriff «Heiz- und Warmwasserkosten» diverse gesetzlich definierte Unterpositionen. Ein Verweis auf das Kleingedruckte – die allgemeinen Vertragsbedingungen – reicht nicht.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Verrechnung von Liftkosten – ohne Lift

In vielen Standardmietverträgen sieht man eine lange Liste von Nebenkostenpositionen, die teilweise im konkreten Mietverhältnis gar nicht anfallen können, etwa Liftkosten in einer Liegenschaft ohne Lift. Trotzdem ist die Vereinbarung über die Nebenkosten gültig.

Wenn die Nebenkostenpositionen als Akonto bezeichnet sind, leistest du als Mieter monatliche Vorauszahlungen und erhältst einmal jährlich eine Abrechnung über die tatsächlichen Kosten. In der Abrechnung werden die Akontozahlungen vom Total abgezogen.

Keine Obergrenze für Nachzahlungen

Falls sie nicht ausreichen, musst du nachzahlen – und zwar ohne Grenze gegen oben: Das Bundesgericht hat die früheren Obergrenzen gekippt, die diverse kantonale Gerichte anwandten. Akontozahlungen seien reine Vorschüsse, die an die effektiven Kosten anzurechnen sind – diese aber nicht vorwegnehmen oder begrenzen.

Eine gewisse Sicherheit könnten Mieter nur erhalten, wenn sie sich von der Vermieterin – aus Beweisgründen schriftlich – bestätigen lassen, dass die Akontozahlungen in etwa ausreichten.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen