Sie können pro Jahr bis zu 20 Prozent Ihres AHV-Einkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens aber 33 840 Franken. Das ist steuerlich sehr attraktiv. Wenn Sie den Höchstbetrag überweisen, sparen Sie bei einem Steuersatz von 30 Prozent über 10 000 Franken. Ihr 3a-Guthaben müssen Sie nicht als Vermögen und die Zinserträge nicht als Einkommen versteuern.
Beachten Sie aber: Ihre Einzahlung muss bis spätestens 31. Dezember bei der Vorsorgestiftung eingehen. Es lohnt sich also, die Überweisung spätestens Mitte Dezember zu veranlassen. Trifft der Betrag zu spät ein, können Sie ihn erst in der Steuererklärung für das Folgejahr geltend machen. Die Säule 3a gibt es als Zinskonto oder Wertschriften-Lösung. Die steuerlichen Vorteile sind gleich. Darüber hinaus unterscheiden sich die zwei Varianten aber deutlich: Ein 3a-Konto wirft Zins ab wie ein Sparkonto. Doch der Zins beträgt heute durchschnittlich nur noch 0,5 Prozent. Dagegen bringt eine 3a-Lösung mit Wertschriften langfristig oft mehr ein, vorausgesetzt, die Gebühren sind tief. Wählen Sie also besser eine passiv verwaltete 3a-Wertschriftenlösung.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu bedenken gilt: Bei der Auszahlung von 3a-Geldern fallen Auszahlungssteuern an. 3a-Einzahlungen sollten daher sinnvollerweise auf zwei bis drei Konten verteilt werden. So lassen sie sich später gestaffelt in verschiedenen Jahren beziehen, womit dann auch die Steuern bei der Auszahlung tiefer ausfallen.