Wenn das Geschäft Weihnachten feiert
Muss ich wirklich zum Saufgelage?

Jedes Jahr ist Firmenweihnacht. Statt etwas Sinnvolles zu machen, sitzen wir in einem Bus und kehren zum Saufgelage ein. Muss ich da wirklich teilnehmen?
Publiziert: 22.11.2016 um 14:35 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:20 Uhr
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Eine Weihnachtsfeier im Büro kann zwar beschaulich anfangen, aber danach schnell ausschweifender werden.
Foto: Thinkstock

Wenn der Geschäfts­ausflug in Ihre übliche Arbeitszeit fällt, kann der Chef verlangen, dass Sie daran teil­nehmen. Im Rahmen des Weisungsrechts darf er bestimmen, ob die Teilnahme an der Feier obligatorisch ist oder freiwillig. Wenn Sie aber gute Argumente vorbringen können, warum Sie an diesem Tag nicht dabei sein können, darf der Chef Sie nicht zwingen.

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Foto: Beobachter

Vor allem gesundheitliche Gründe kommen in Frage, aber auch familiäre Verpflichtungen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Abwesenheit mit einem Arztzeugnis belegen oder einen freien Tag eingeben.

Ausflüge nach Feierabend sind in der Regel freiwillig. Wenn nicht, handelt es sich rechtlich um Überstunden. Diese müssen geleistet werden, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, kommt das Gesetz zur Anwendung. Dieses besagt, dass die Überstunden entweder durch Freizeit kompensiert werden können oder mit einem Lohnzuschlag von 25% zu vergüten sind.

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