Was der Detailhändler dazu sagt
Rentner ignoriert Hausverbot gleich neunmal

Ein Rentner ignorierte ein Hausverbot im Seedamm Center Pfäffikon und betrat das Einkaufszentrum in vier Wochen gleich neunmal. Auch eine Zürcherin verstiess gegen ein Verbot – beide müssen nun mit Anzeigen rechnen.
Kommentieren
1/7
Ein Gipfeli beim Self-Checkout vergessen, und schnell wird es teuer für Komikerin Julia Steiner.
Foto: Instagram

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Rentner und Zürcherin ignorieren Hausverbote mehrfach, riskieren Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch
  • Komikerin Julia Steiner erhielt zwei Jahre Coop-Hausverbot wegen Gipfeli
  • 23-Jährige bekam zehn Jahre Migros-Hausverbot nach Missverständnis beim Self-Checkout
gina-grace-zurbrügg-ringier.jpg
Gina Grace ZurbrüggRedaktorin News

Dieser Rentner (74) will sich vom Strafgesetzbuch offenbar nichts sagen lassen: Nachdem er im Seedamm Center in Pfäffikon SZ ein Hausverbot erhalten hatte, soll der Mann das Einkaufszentrum innerhalb von nur vier Wochen gleich neunmal betreten haben. Das berichtet «Blue News».

In einer ähnlichen Lage befindet sich laut dem Nachrichtenportal auch eine junge Zürcherin (29). Auch sie soll Post erhalten haben, weil sie trotz eines landesweiten Verbots eine Coop-Filiale in Goldau SZ betreten hatte. Für gewöhnlich gilt in solchen Fällen: Wer ein Hausverbot missachtet, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Die Medienstelle von Coop erklärt auf Anfrage von Blick aber auch: «Jeder Fall wird individuell beurteilt. Die jeweiligen Sachverhalte werden nach unseren internen Reglementen und Weisungen geprüft und behandelt.»

Im Schweizer Strafgesetzbuch heisst es zum Hausfriedensbruch: «Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Firmen wie Coop oder das Seedamm-Center dürfen aufgrund des Hausrechts Personen den Zutritt verwehren oder verweisen. Bei öffentlichen Gebäuden ist dafür ein sachlicher Grund nötig, etwa Belästigung oder Straftaten wie Diebstahl. Was genau im Fall des Schwyzer Rentners und der Coop-Kundin zum Hausverbot führte, geht aus den Strafbefehlen laut «Blue News» nicht hervor.

Immer wieder kommt es zwischen Kunden und Detailhändlern zu Missverständnissen und Ärger. Diese beiden kuriosen Fälle musst du kennen: 

Zwei Jahre Hausverbot wegen Gipfeli

Die Komikerin Julia Steiner (26) erhielt im Januar eine Busse von 150 Franken und zwei Jahre Hausverbot, weil sie beim Self-Checkout ein Gipfeli vergessen hatte. «Ich habe im Coop für 175 Franken eingekauft, alles gescannt – und dieses eine Gipfeli vergessen, das man von Hand auswählen musste», sagte sie damals dem «Beobachter».

Eine «Sicherheitsperson» beobachtete sie und konfrontierte sie mit: «Wollen Sie etwas sagen?» Steiners «Ade?» war jedoch nicht die gewünschte Antwort. Steiner fehlt es etwas an Verständnis, inzwischen ist das Gipfeli-Drama aber verdaut.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.

10 Jahre Hausverbot, weil sie für die WG eingekauft hat

Die junge Frau J.K. (23) lebte in einer WG und wollte deshalb zwei Einkäufe machen: einen für die WG und einen für sich selbst. Während sie durch den Laden ging, scannte sie die Produkte für die WG schon mit dem Self-Scanner ein, damit es an der Kasse schneller geht. Ihre eigenen Sachen wollte sie – wie immer – später separat bezahlen.

An der Self-Checkout-Kasse zahlte sie zuerst den WG-Einkauf. Danach wurde sie für eine Stichprobe kontrolliert. Sie erklärte der Mitarbeiterin die Situation, doch diese glaubte ihr offenbar nicht und holte den Filialleiter und einen Ladendetektiv. Die Frau wurde beschuldigt, einen Teil der Waren stehlen zu wollen.

Am Ende bekam sie eine Busse von 200 Franken und sogar ein Hausverbot von 10 Jahren – obwohl alles auf einem Missverständnis beruhte. Die Migros entschuldigte sich später für den falschen Verdacht.

Was sagst du dazu?
Meistgelesen