Zu wenig Reichweite
Wann kann ich mein Occasions-E-Auto zurückgeben?

Was tun, wenn ein Occasions-Stromer kaum mehr Reichweite bietet? In der Schweiz muss der Käufer eine Täuschung nachweisen, wenn er das Auto zurückgeben will. Eine genaue Prüfung vor dem Kauf lohnt sich.
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In Norwegen sorgte ein zehnjähriger elektrischer Kia Soul für einen Gerichtsprozess, weil er nur noch 36 Kilometer Reichweite schaffte.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • TCS: Käufer müssen Täuschung nachweisen
  • Herstellergarantie auf die Batterie ist übertragbar
  • Bundesamt für Energie fördert Batterie-Checks
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Gabriel KnupferRedaktor News

Ein Fall in Norwegen sorgte kürzlich für Aufsehen: Eine Frau kaufte einen zehnjährigen, elektrischen Kia Soul. Statt der versprochenen Distanz schaffte der Stromer nur noch 36 Kilometer Reichweite. Ein Gericht entschied: Sie darf den unbrauchbaren Wagen zurückgeben.

Doch wie ist die Situation in der Schweiz? Wann kann man ein E-Auto wegen mangelnder Reichweite zurückgeben? Was würden die Gerichte hierzulande urteilen? Die Sache ist nicht ganz einfach.

Beweislast beim Käufer

«Der Käufer muss die Täuschung beweisen», sagt TCS-Sprecher Marco Wölfli. Hat der Verkäufer den Käufer absichtlich über den Zustand des Autos getäuscht, kann der Käufer innerhalb eines Jahres vom Kauf zurücktreten.

«Entscheidend ist, was zum Zustand der Batterie zugesichert oder erwartet werden durfte und ob der Mangel bei Übergabe vorlag», so Wölfli. Häufig greife zusätzlich die übertragbare Herstellergarantie auf die Batterie. Typisch sind hier bis acht Jahre oder 160'000 Kilometer. Das kann unabhängig vom Kaufvertrag Ansprüche ermöglichen. Konkrete Urteile zur Batterie von Occasionen sind dem TCS allerdings nicht bekannt.

Testfahrt und Batteriezertifikat

Käufer müssen es aber gar nicht so weit kommen lassen. Der TCS empfiehlt, nur Occasions-Stromer zu kaufen, die über ein Batteriezertifikat verfügen. Der Batterietest bescheinigt, wie viel Prozent der ursprünglichen Kapazität noch vorhanden ist.

Zusätzlich sollten Käufer ausgiebig Test fahren und eine Garantie vereinbaren, rät Wölfli. Besonders aufpassen muss man bei gewissen Formulierungen im Occasionsvertrag. Wer «gekauft wie gesehen» oder «unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung» unterschreibt, beraubt sich späterer Klagemöglichkeiten.

Bundesamt für Energie fördert Checks

In der EU wird der Batteriepass im Februar 2027 Pflicht. Damit werden dort die Daten der Batterienutzung standardisiert vorliegen. Und auch in der Schweiz gibt es Bewegung: Das Bundesamt für Energie fördert nun Batterie-Checks. Garagisten kriegen Geld, wenn sie die Daten erfassen und Kunden darüber aufklären.

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