Darum gehts
- Kein gesetzlicher Mindestabstand, «genügend Distanz» und «Rücksichtnahme» sind vorgeschrieben
- Bundesgericht empfiehlt 90 cm bei 30–40 km/h Geschwindigkeit
- In Europa gilt oft 1,50 m Mindestabstand, Schweiz ohne einheitliche Regelung
Ich werde immer wieder von Autos oder E-Bikes zu nahe überholt. Wie gross sollte der empfohlene Mindestabstand beim Überholen laut Gesetz sein?
L. Thomaso, Brig VS
Jede und jeder Velofahrende hat wohl schon am eigenen Leib erfahren, wie unangenehm es ist, von anderen Fahrzeugen zu nahe überholt zu werden. Je grösser und schneller das überholende Fahrzeug, desto schlimmer. Im Verkehrsrecht sucht man jedoch vergeblich nach einem Mindest-Überholabstand. Das Gesetz spricht lediglich von «genügend Distanz» und «Rücksichtnahme». Entsprechend haben sich schon mehrfach Gerichte mit der Frage des minimalen Abstands befasst.
Dieser ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Geschwindigkeit, Wetter, Lichtverhältnissen, Strassenzustand und Fahrzeuggrösse. Berücksichtigt wird auch die Tatsache, dass Velofahrerinnen aus physikalischen Gründen kaum je auf einer geraden Linie fahren, weil sie stets das Gleichgewicht ausbalancieren müssen. Das Bundesgericht hat in einem Fall bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h und normalen Verkehrsbedingungen einen Mindestabstand von 90 Zentimetern errechnet. Für höhere Geschwindigkeiten muss die Distanz proportional angepasst werden. In vielen Ländern Europas gilt ein genereller Mindestabstand von 1,50 Metern.
Abstand ist Anstand
Interessant ist die Tatsache, dass Velos auf Radstreifen eher näher überholt werden als ohne. Das liegt daran, dass die gelbe Linie dazu einlädt, ihr entlang zu fahren und dabei den Abstand zum überholten Velo zu vernachlässigen. Linien fördern das Gärtchendenken. Fachleute empfehlen darum, keine schmalen Radstreifen aufzumalen, weil die Sicherheit für die Velofahrenden damit eher geschmälert als erhöht wird. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt darum immer – und erst recht bei Radstreifen: Abstand ist Anstand!
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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