Darum gehts
- Velos dürfen nur Trottoirs mit «Velo gestattet»-Schild befahren
- Gemeinsame Fuss- und Gehwege können mit einer runden, blauen Tafel signalisiert sein
- Velofahrer sollten auf Fussgänger immer Rücksicht nehmen
In welchen Fällen dürfen Velos auf Trottoirs und Fusswegen fahren? Und was muss ich als Velofahrer dann genau beachten?
J. Furrer, Rheinfelden AG
Trottoirs und Gehwege sind Personen zu Fuss vorbehalten, so steht es im Gesetz. Velos und E-Bikes (langsame und schnelle) dürfen hier nur unterwegs sein, wenn es ihnen mit der Zusatztafel «Velo gestattet» erlaubt ist. Kinder bis zwölf Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn es auf der Strasse keinen Velostreifen hat. Gemeinsame Fuss- und Gehwege können auch mit einer runden, blauen Tafel signalisiert sein.
Rechtlich bestehen je nach Signalisation Unterschiede bezüglich erlaubter Höchstgeschwindigkeit und Vortrittsrecht. In einer Fussgängerzone beispielsweise gilt Fussgängervortritt und für zugelassene Velos Schritttempo. Auf einer Nebenstrasse ausserorts, wo nur Velos und Mofas zugelassen sind, gelten im Prinzip Velovortritt und die signalisierte Höchstgeschwindigkeit.
Trennung schafft Sicherheit
Doch unabhängig davon sollen Velofahrende in jedem Fall Rücksicht nehmen, insbesondere auf ältere Menschen, Kinder oder Tiere. Dazu gehört auch ein angemessener Überholabstand. In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, sich frühzeitig durch Klingeln oder Zurufen anzukündigen, wenn man sich auf dem Velo Personen von hinten nähert.
Die für Fussgängerinnen und Velofahrer vorgesehenen Bereiche machen nach wie vor nur einen geringen Teil der Verkehrsfläche aus. Eine Vergrösserung dieser Flächen sowie die strikte Trennung von Fuss- und Velowegen – so wie es das Veloweggesetz verlangt – würden zu mehr Sicherheit für alle führen.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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