Darum gehts
- Velos dürfen auf Trottoirs nur abgestellt werden, wenn 1,50 Meter frei bleiben
- Falsch abgestellte Velos können abtransportiert werden. Die Rückgabe kostet bis zu 50 Franken
- Parkieren ausserhalb markierter Veloparkfelder kann eine Busse von 20 Franken kosten
Darf ich mein Velo überall auf dem Trottoir abstellen oder gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?
B. Maurer, per Mail
Einer der grossen Vorteile des Velos ist die Möglichkeit, es an vielen Orten unkompliziert und kostenlos parkieren zu können, oft gleich beim Eingang eines Ladens oder des Wohnhauses. Doch auch beim Parkieren eines Velos gelten bestimmte gesetzliche Bestimmungen. Auf dem Trottoir muss für Fussgängerinnen und Fussgänger mindestens ein 1,50 Meter breiter Raum frei bleiben. Zudem dürfen keine Schaufenster, Gebäudeeingänge oder Zufahrten versperrt werden. Dies wäre ein Verstoss gegen das Eigentums- und/oder Nutzungsrecht der betroffenen Grundstücks- oder Gebäudebesitzer. Mit Rücksicht insbesondere auf sehbehinderte Menschen empfiehlt es sich, das Velo möglichst auf einem Veloabstellplatz abzustellen.
Den Velos gewidmete Abstellflächen sind durch gelbe oder weisse Linien und ein Velopiktogramm gekennzeichnet und mit oder ohne Pfosten oder Bügel versehen. Neuerdings können auch Flächen für Cargobikes mit einem speziellen Symbol markiert werden. Das Gesetz sagt jedoch auch, dass Fahrzeuge nur innerhalb solcher Parkfelder abgestellt werden dürfen, sofern es solche hat. Wer sein Velo neben einem Veloparkplatz abstellt, kann mit 20 Franken gebüsst werden.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
In der Umgebung grösserer Bahnhöfe sind zudem Zonensignalisationen anzutreffen, die das Abstellen von Velos örtlich und zeitlich einschränken. Wer sein Velo am falschen Ort parkiert oder zu lange stehen lässt, muss damit rechnen, dass es abtransportiert wird. Um es zurückzuerhalten, verlangt etwa die Stadt Zürich 50 Franken Aufwandsentschädigung.