Wissen von der Strasse
Kann ich fürs Langsamfahren gebüsst werden?

In der Rubrik «Wissen von der Strasse» beantwortet Blick regelmässig Fragen, die uns täglich im Autofahreralltag begegnen. Heute: Kann ich nicht nur für zu schnelles, sondern auch für zu langsames Fahren eine Busse erhalten?
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Wer auf der Strasse zu schnell unterwegs ist, kann gebüsst werden. Doch auch zu langsames Fahren kann zu einer Strafe führen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zu langsames Fahren in der Schweiz kann zu einer Anzeige und hohen Bussen führen
  • Langsames Fahren behindert den Verkehrsfluss und kann riskante Überholmanöver provozieren
  • Langsamfahrer sollten Schnellere bei Gelegenheit überholen lassen
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Wer in der Schweiz mit zu viel Tempo auf dem Tacho erwischt wird, erhält eine Busse. Das ist jeder Autofahrerin und jedem Autofahrer bewusst. Was aber die wenigsten wissen: Auch wer zu langsam unterwegs ist, kann bestraft werden.

Und das aus gutem Grund: Denn im Verkehr gilt Rücksichtnahme als oberstes Gebot. Deshalb ist nicht nur die Gefährdung durch Rasen verboten. Sondern auch die Behinderung anderer, darunter durch unnötig langsames Fahren. Auch weil dieses Verhalten wiederum riskante Überholmanöver provozieren könnte.

Nicht ohne zwingenden Grund

Zwar ist laut Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) selbstredend «die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung sowie Strassen‑, Verkehrs- und Sichtverhältnissen». Also besteht natürlich kein Zwang, etwa in einer Kurve erlaubte 80 km/h zu fahren. Aber es ist kein Freibrief, dauerhaft langsamer zu fahren als nötig.

Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) sagt in Artikel 4: «Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.» Das heisst: Sind 80 km/h erlaubt und spricht nichts (Strecke, Wetter, Sicht, Verkehr) dagegen, sollte man zumindest dann 80 km/h fahren, wenn anderenfalls nachfolgende Fahrzeuge ausgebremst werden.

Anzeige wird teuer

Fälle sind rar, und es komme laut verschiedenen Kantonspolizeien auch eher selten zu Anzeigen wegen Langsamfahrens. Die Krux: Da dieser Tatbestand nicht in der Ordnungsbussen-Liste geregelt ist, folgt stets eine Verzeigung. Dann sind schon wegen der hohen Gebühren flott mindestens 300 Franken weg – ein Blick-Leser berichtete vor Jahren von einer stolzen Busse von 780 Franken, weil er den Julierpass zu langsam hinunterfuhr.

Aber wie viel zu langsam ist zu langsam? Das lässt sich so nicht sagen, denn es kommt ganz auf die Situation an. Wer auf einer Passstrasse die Kurven langsam fährt und dabei zwei Autos hinter sich hat, wird sicher nicht gebüsst. Wer aber auf der Geraden danach mit 65 statt 80 km/h eine ganze Schlange zieht, schon. Erst recht, wer gefährlich langsam ist, etwa 70 km/h auf der leeren Autobahn.

Einfach mal Platz machen

Was heisst das in der Praxis? Sind alle Bedingungen ideal und fährt man selbst lieber klar unterhalb des Limits, dann bitte in den Rückspiegel schauen: Eine Kolonne zeigt, dass man entweder das Limit zumindest weitgehend ausschöpfen sollte oder an geeigneter Stelle (z. B. Ausstellplatz) rechts ran und vorbeilassen muss.

Tipp an Langsamfahrende: Einfach mal auf der nächsten leeren Geraden nicht selbst wieder beschleunigen, sondern langsam bleiben, am rechten Rand fahren und per Antippen des rechten Blinkers zeigen: Ich lasse euch vorbei. Tipp für Überholer: Es ist auch erlaubt, den Überholwunsch mit einem Lichthupen- oder Hupsignal anzuzeigen.

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