Warten auf den Pass geht weiter
Dänemark bürgert niemanden mehr ein

In Dänemark warten Zehntausende Menschen auf ihre Einbürgerung – obwohl sie alle Kriterien für einen Pass erfüllen. Grund: Ein Streit über eine «Gesinnungsprüfung» der Bewerber. Ein Entscheid wird frühestens 2027 erwartet.
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Gestoppte Einbürgerungen sorgen in Dänemark für hitzige Debatten.
Foto: IMAGO/Kristian Tuxen Ladegaard Berg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In Dänemark warten 16'000 Menschen seit Februar 2026 auf ihre Einbürgerung
  • Politischer Streit über Social-Media-Prüfungen blockiert endgültigen Entscheid
  • Über 2000 Personen trotz erfüllter Anforderungen weiterhin ohne dänischen Pass
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Janine EnderliRedaktorin News

In Dänemark steht die Einbürgerung seit Monaten still. Mehr als 16'000 Menschen haben alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – Aufenthaltsdauer, Sprachtest, Arbeitsnachweise – und warten auf ihren Pass. Eine Entscheidung ist möglicherweise erst im Oktober 2027 möglich.

Grund ist ein politischer Streit über eine mögliche «Gesinnungsprüfung», der die politische Debatte in Dänemark seit Tagen dominiert. In Fernsehsendungen im ganzen Land wird darüber teils hitzig diskutiert.

In Dänemark entscheidet nicht eine Behörde über Einbürgerungen, sondern das Parlament. Zweimal jährlich stimmt es über eine Liste ab, auf der die Namen aller genehmigten Antragsteller stehen. Dafür braucht es eine Mehrheit – und genau die fehlt jetzt.

Rechtspopulisten und bürgerliche Parteien fordern eine neue Regel: Behörden sollen Social-Media-Posts von Antragstellern auf «antidemokratische Haltungen» durchleuchten. Die regierenden Sozialdemokraten zeigen sich offen dafür und haben eine Expertengruppe eingesetzt. Diese soll bis Ende 2026 Vorschläge ausarbeiten, wie eine solche «Gesinnungsprüfung» funktionieren könnte. Bis dahin ist die Einbürgerung blockiert. 

2000 Menschen müssen weiter warten

Besonders betroffen sind mehr als 2000 Personen, deren Namen bereits auf der Liste standen – sie hatten die letzte Hürde praktisch geschafft. Seit Februar 2026 liegen diese Fälle aber ebenfalls auf Eis.

Der Weg zum dänischen Pass gehört zu den schwierigsten weltweit. Wer ihn erhalten will, muss unter anderem mehrere Jahre Vollzeit gearbeitet, einen anspruchsvollen Sprachtest bestanden und an einer Einbürgerungszeremonie teilgenommen haben. Seit 2019 gehört dazu auch ein Händedruck mit einem Vertreter der Gemeinde – unabhängig vom Geschlecht. Wer sich weigert, erfüllt die Voraussetzung für die Einbürgerung nicht.

Dänemark gilt als streng – doch es gibt andere Länder, bei denen die Einbürgerungen ebenfalls sehr streng geregelt sind.

1. Katar

In Katar müssen Ausländer 25 Jahre ununterbrochen im Land leben, Arabisch sprechen und einen «guten Charakter» nachweisen.

2. Vereinigte Arabische Emirate

In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind 30 Jahre ununterbrochener Aufenthalt nötig – oder 20 Jahre, wenn man vor 1972 eingereist ist. Die Einbürgerung bleibt eine Ausnahme und wird nur «ausgewählten» Langzeitbewohnern gewährt.

3. Bhutan

Bhutan vergibt die Staatsbürgerschaft nach sehr strengen Regeln, die primär auf dem Abstammungsprinzip beruhen. Das heisst: Kinder erhalten die bhutanesische Staatsbürgerschaft bei der Geburt grundsätzlich nur dann automatisch, wenn beide Elternteile bhutanesische Staatsbürger sind. Ausländer müssen 20 Jahre im Land leben, Dzongkha sprechen und nachweisen, dass sie keine negativen Äusserungen gegen den König, das Land Bhutan und das Volk vorzuweisen haben.

4. Liechtenstein

Liechtenstein gehört vor allem bei der Aufenthaltsdauer zu den strengsten Ländern Europas. Im Einbürgerungsverfahren gilt grundsätzlich eine Wohnsitzfrist von 30 Jahren, wobei Aufenthaltsjahre bis zum 20. Lebensjahr doppelt zählen. Für Ehepartner von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern bestehen erleichterte Einbürgerungsmöglichkeiten mit deutlich kürzeren Fristen.

5. Schweiz

Auch die Schweiz hat im europäischen Vergleich relativ anspruchsvolle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Grundsätzlich sind zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz und eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erforderlich. Zudem müssen Bewerberinnen und Bewerber in einer Schweizer Landessprache mindestens das Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich nachweisen. Hinzu kommen Integrationsanforderungen, etwa die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Teilnahme am Wirtschaftsleben sowie die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen.

Kantone und Gemeinden können zusätzliche Anforderungen festlegen. Dazu gehören je nach Ort beispielsweise Einbürgerungstests, Gespräche oder lokale Wohnsitzfristen von zwei bis fünf Jahren.

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