Darum gehts
- Pflichtausrüstung für Autos in Serbien: Strafen bei fehlender Ausstattung möglich
- Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten und Warnweste sind obligatorisch für Autofahrer
- Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe vom 1. November bis 1. April
Nicht nur die endlos langen Staus am berüchtigten Grenzübergang zwischen Kroatien und Serbien können in den Balkan-Ferien lästig sein. Wird man von der serbischen Polizei kontrolliert und hat einen Teil der Pflichtausstattung nicht in seinem Wagen, kann das ganz schön teuer werden. Bei der Kontrolle gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Fehlen bestimmte Dinge, ist eine Strafe so gut wie sicher. Die Bussen erfolgen dabei nicht willkürlich, denn die Pflichtausstattung ist für die persönliche und allgemeine Sicherheit enorm wichtig.
In Serbien ist die Pflichtausrüstung für Kraftfahrzeuge und Anhänger im Gesetz zur Strassenverkehrssicherheit vorgeschrieben. Was du dabei haben solltest:
Ersatzpneu
Der Pneu des Reserverads muss die gleichen Abmessungen und die gleiche Tragfähigkeit aufweisen wie die am Fahrzeug verwendeten Reifen oder nach einheitlichen technischen Bedingungen als Notrad anerkannt sein.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Fahrzeuge, deren Pneu oder Felgen mit einem Sicherheitssystem für sicheres Fahren bei einer Reifenpanne ausgestattet sind, benötigen kein Reserverad. Wenn das Fahrzeug über ein geeignetes Mittel zur provisorischen Reparatur einer Reifenpanne verfügt, ist ein Reserverad ebenfalls nicht nötig.
Warndreieck
Jedes Fahrzeug muss zudem über ein Warndreieck verfügen. Es ist wichtig im Falle eines Unfalls oder einer Fahrzeugpanne. In solchen Situationen ist es zwingend erforderlich, es in ausreichendem Abstand zu platzieren, um weitere Unfälle zu vermeiden. Der genaue Abstand ist in Serbien ebenfalls vorgeschrieben:
- Auf der Autobahn: 250–500 Meter
- Ausserorts: 150–250 Meter
- Innerorts: 50–100 Meter
Erste-Hilfe-Kasten
Zur Pflichtausrüstung gehört auch ein Erste-Hilfe-Kasten. Das Erste-Hilfe-Paket muss regelmässig überprüft werden, da es ein Verfallsdatum hat. Meistens enthalten sind:
- Thermofolie (zur Wärmespeicherung)
- Schere
- Gummihandschuhe
- Dreieckstuch
- Pflaster und Wundauflagen
- Mullbinde
- Anweisungen zur Wiederbelebung und Erste-Hilfe-Anweisungen
Warnweste
Im Falle eines Unfalls ist die Warnweste für alle Personen obligatorisch, die das Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen. Wer keine Warnweste dabei hat, muss eine Strafe von umgerechnet 24 Franken zahlen. Die Weste sollte immer an einem Ort aufbewahrt werden, an dem man sofort darauf zugreifen und sie bei Bedarf ohne Verzögerung anlegen kann.
Seil oder Abschleppstange
Zudem gehören ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange zur Pflichtausrüstung. Das Abschleppen von Fahrzeugen ist in Serbien nur im Falle einer Panne während der Fahrt und nur bis zur nächstgelegenen Autobahnausfahrt gestattet. Der richtige Abstand zwischen zwei Fahrzeugen beim Abschleppen sollte zwischen 3 und 5 Metern liegen.
Europäisches Unfallprotokoll
Wer dieses Protokoll nicht dabei hat, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Bis zu 400 Franken kann es kosten, wenn man das Dokument nicht im Wagen hat.
Sonderfall Winter
Vom 1. November bis 1. April muss der Pkw in Serbien mit Winterpneu ausgerüstet sein. In der Schweiz gibt es diese Pflicht nicht. Die Profiltiefe von Winterreifen darf bei Verwendung als Winterausrüstung nicht weniger als 4 mm betragen. Auch Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder müssen dann eingepackt werden. Wer ohne Winterreifen erwischt wird, muss zwischen 48 und 160 Franken Strafe zahlen.
Regeln in anderen Ländern
In Griechenland, Bulgarien, Rumänien, aber auch in Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien müssen mit Flüssiggas oder Methan betriebene Fahrzeuge zwingend einen Feuerlöscher an Bord haben. In Kroatien müssen Autofahrer Ersatzglühbirnen für ihre Scheinwerfer haben, wenn es sich dabei nicht um Xenon-, Neon- oder LED-Scheinwerfer handelt. Es wird empfohlen, sich vor der Autoreise über die geltenden Vorschriften der jeweiligen Länder, in denen man unterwegs ist, zu informieren.
Dieser Artikel ist zuerst auf Blic.rs erschienen.