Darum gehts
- Mutter (41) und Partner (55) liessen zwei Kinder in Portugal zurück
- Stiefvater Marc B., Ex-Polizist, verlor Job und Sorgerecht
- 2010: Verurteilung wegen Gewalt; Paar in Polizeigewahrsam seit 21. Mai 2026
Das Schicksal dieser Kinder schockt ganz Europa: Eine Mutter (41) und ihr Partner (55) sollen zwei Buben (3, 5) auf einer heissen Landstrasse in Portugal zurückgelassen haben.
Nun werden mehr Details über das französische Paar bekannt. Laut mehreren Medienberichten handelt es sich bei dem Stiefvater der Kinder um einen Ex-Polizisten. Die Mutter soll als Sexualtherapeutin gearbeitet haben.
Wie die portugiesische Nationalgarde (GNR) mitteilte, waren die beiden am Donnerstag in der Pilgerstadt Fátima festgenommen worden.
Stiefvater verlor Sorgerecht von leiblicher Tochter
Demnach stammt Stiefvater Marc. B.* aus einer Stadt nahe der spanischen Grenze und Mutter Marine R.* aus Colmar im Elsass. B. soll in Südfrankreich als Polizist gearbeitet haben, wo er nicht immer positiv auffiel. Schliesslich verlor er gar seinen Job, wie «Bild» berichtet. B. soll auch das Sorgerecht für seine leibliche Tochter verloren haben.
In einem schriftlichen Dokument, das der Boulevardzeitung vorliegt, wird ausgeführt, dass von ihm eine «erhebliche psychische Belastungssituation im familiären Umfeld» ausgehe. Zudem seien die Beziehungen der Eltern von starken Konflikten geprägt. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass B. eine Gefahr für seine Tochter darstellen könnte. 2010 wurde er bereits wegen Belästigung und Gewalt gegen die Mutter seiner Tochter verurteilt.
Neue Bilder zeigen: Mutter wird Haftrichter vorgeführt
Mutter Marine R. arbeitete gemäss eigenen Angaben als Sexologin. Auf ihrer Website beschreibt sie sich als «Sexologin und Trauma-Coach». Sie habe Menschen dabei geholfen, «ihre sexuelle Kraft zurückzugewinnen», heisst es in dem Bericht.
Noch ist unklar, warum R. die Kinder zurückgelassen hat. Das Paar befindet sich in Polizeigewahrsam. Bilder vom Freitag zeigen, wie die 41-Jährige zu einem Richter gebracht wird.
* Namen bekannt