Prügelattacke in Köln
Mann (†20) stirbt nach Uber-Missverständnis

In Köln hält ein 20-Jähriger ein Auto fälschlicherweise für sein Uber-Fahrzeug. Der Fahrer des Autos greift denn jungen Mann daraufhin an. Der 20-Jährige stirbt später an einer Kopfverletzung.
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Ein 20-jähriger Mann hält ein anhaltendes Auto fälschlicherweise für sein Uber-Fahrzeug. Infolge wird er vom Ehemann der Fahrerin angegriffen.
Foto: imago images/imagebroker

Darum gehts

  • 20-Jähriger in Köln nach Missverständnis tödlich angegriffen am 02. Februar 2026
  • Ehemann einer Fahrerin schlägt Opfer zu Boden, schwere Kopfverletzungen
  • Mordkommission ermittelt gegen 25-jährigen mutmasslichen Täter
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Mattia JutzelerRedaktor News

Tragödie in der deutschen Grossstadt Köln. In der Nacht von Sonntag auf Montag bestellt sich ein 20-jähriger Mann ein Uber-Fahrzeug. Zusammen mit seiner Freundin und seinem Vater will er vom Ausgang nach Hause fahren.

Als kurze Zeit später ein Auto in der Nähe der Gruppe anhält, denkt der Party-Gänger, sein Fahrzeug sei angekommen. Ein Missverständnis, das für den 20-Jährigen tödliche Folgen haben wird. 

Prügelattacke mit tödlichen Kopfverletzungen

Im Auto, das der junge Mann fälschlicherweise für seinen Uber hält, sitzt eine Fahrerin. Diese hatte das Fahrzeug gerade abgestellt und war auf dem Weg in ihre Wohnung, berichtet die «Kölnische Rundschau». Als sie aussteigen wollte, habe der junge Mann sie aufgefordert, ihn und seine Gruppe nach Hause zu fahren. «Die Frau fühlte sich bedrängt und belästigt», erzählt ein Sprecher der Polizei dem Medium. 

Der 25-jährige Ehemann dieser Fahrerin, der kurze Zeit später hinzukommt, greift den 20-Jährigen an und schlägt ihn zu Boden. Der jüngere Mann erleidet schwere Kopfverletzungen und wird in kritischem Zustand ins Spital gebracht. Am Montag verstirbt er an den Folgen der Attacke.

Eine Mordkommission hat nun die Ermittlungen gegen den mutmasslichen Täter aufgenommen. Die Untersuchungen dauern noch an. Ermittelt wird jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wurde der Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft genommen.

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