Darum gehts
- Rumänien erlaubt Abschuss von Militärflugzeugen und Drohnen bei Bedrohung
- Entscheidungsbefugnis liegt jetzt beim militärischen Einsatzleiter statt Verteidigungsminister
- Im Juli drangen zwei russische Drohnen in litauischen Luftraum ein
Das Nato-Land Rumänien reagiert auf die jüngsten Verletzungen von Nato-Luftraum durch Moskau. Der Oberste Rat für Landesverteidigung (CSAT) hat beschlossen, dass Militärflugzeuge und Drohnen, die in den rumänischen Luftraum eindringen, abgeschossen werden dürfen. Das berichtet das rumänische Medienportal «Digi 24». Dazu sei ein entsprechender Rechtsrahmen angepasst worden.
Der Beschluss stehe im Einklang mit den Nato-Regeln, heisst es weiter. Die Zuständigkeit liege neu beim militärischen Einsatzleiter – und nicht mehr beim Verteidigungsminister. Der Einsatzleiter entscheide über den Abschuss von Drohnen und bemannten Militärflugzeugen. Er sei auch für die Koordinierung zuständig.
Vorgehen in drei Schritten
Bei zivilen Flugzeugen liege die Zuständigkeit unterdessen weiterhin beim Verteidigungsminister. In diesem Zusammenhang sei auch eine Liste der zu schützenden Ziele aktualisiert worden.
Laut Bericht kann die Liste auch temporär zu schützende Ziele umfassen, etwa bei einem wichtigen Ereignis. Als Beispiel wird ein Staatsbesuch genannt.
Der rumänische Verteidigungsminister Ionuț Moșteanu sprach von einem grundsätzlichen Vorgehen in drei Schritten bei jeder möglichen Bedrohung: «Identifikation, Störung, Intervention». Moșteanu weiter: «Ich werde nicht näher darauf eingehen, da die Einzelheiten geheim sind.»
Der Einsatz von Waffen zum Abschuss eines Flugzeugs ist dem Bericht zufolge allerdings die Ultima Ratio – das letzte Mittel, wenn der Pilot sich weigert, den rumänischen Luftraum zu verlassen.
Litauen lockert Abschuss-Regeln
Vor wenigen Tagen hatte bereits Litauen seine Regeln für den Abschuss von Drohnen gelockert, die den nationalen Luftraum verletzen. Nach den neuen Bestimmungen kann die litauische Verteidigungsministerin Dovile Sakaliene – oder eine andere «berechtigte Person» – ab dem 1. Oktober den Abschuss einer Drohne anordnen, sobald diese in einen beschränkten oder geschlossenen Luftraum eindringt.
Ziel der Regelung sei es, «unmittelbar» mit militärischen Mitteln auf Verletzungen des litauischen Luftraums reagieren zu können, betonte Sakaliene. Die bisherigen Vorschriften seien nicht ausreichend auf die «aktuellen Bedrohungen» zugeschnitten gewesen.
Hintergrund der Gesetzesänderung sind jüngste Zwischenfälle: Im Juli waren zwei Drohnen, wie sie von Russland für Angriffe in der Ukraine eingesetzt werden, aus Belarus kommend in den litauischen Luftraum eingedrungen. Eine davon war mit Sprengstoff bestückt.