Darum gehts
- Ex-Freund von Maria Köhler wegen Mordes nach 42 Jahren angeklagt
- Beschuldigter gestand Tat, DNA-Spuren am Tatwerkzeug gesichert
- Verdächtiger lebte 16 Jahre unerkannt in Aschaffenburg
Mehr als vier Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod von Maria Köhler kommt Bewegung in einen der bekanntesten Cold Cases aus Bayern: Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat Anklage wegen Mordes gegen den heute 66-jährigen Ex-Freund der damals 19-Jährigen erhoben, wie unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtet.
Es war der 30. Juli 1984. In einem Wohnheim für angehende Pflegekräfte des Aschaffenburger Spitals soll der damals 25-Jährige seine Ex-Freundin mit einem Schal in ihrem Zimmer erdrosselt haben. Zwei Tage später fand eine Vorgesetzte die Leiche der jungen Schwesternschülerin.
Eifersucht und Rache
Über 40 Jahre später sehen die Ermittler mehrere Mordmerkmale erfüllt. Der Beschuldigte habe «heimtückisch gehandelt und die Tat aus Eifersucht und Rache begangen», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Heimtücke gilt juristisch als klares Mordmerkmal, Eifersucht und Rache können als sogenannte niedere Beweggründe gewertet werden. Lässt das Landgericht Aschaffenburg die Anklage zu, kommt nur noch eine Verurteilung wegen Mordes infrage – andere Delikte wären längst verjährt.
Der Mann war nach der Tat in die Türkei geflohen, wo er geboren wurde. Jahrzehntelang wurde er weltweit gesucht. Mitte 1998 reiste er unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein und lebte gemäss Ermittlern rund 16 Jahre lang unerkannt in Aschaffenburg – ausgerechnet in jener Stadt, in der Maria getötet wurde. Später reiste er erneut in die Türkei aus.
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Erst Ende 2024 rollte eine neu geschaffene Cold-Case-Einheit der Kriminalpolizei Aschaffenburg den Fall wieder auf. In Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, Interpol und Europol konnte der Verdächtige in der Türkei festgenommen und nach Deutschland überstellt werden. Bei Vernehmungen gestand er die Tat. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.
Zudem gelang es Experten, am damaligen Tatwerkzeug – einem Netzschal – DNA zu sichern. Diese soll eindeutig dem Beschuldigten zuzuordnen sein.
Die Familie des Opfers zeigte sich erleichtert. Eine Schwester sagte: «Ich hoffe wirklich auf Gerechtigkeit. Es kommt wieder alles hoch.» Nun liegt es am Gericht, über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.