Darum gehts
- 13-Jähriger filmte Vergewaltigung eines 9-Jährigen und verbreitete das Video
- 8-Jähriger soll gezwungen worden sein, den 9-Jährigen sexuell zu missbrauchen
- Die drei Buben kannten sich und gingen gemeinsam zur Schule
Am helllichten Tag wurde ein 9-jähriger Bub im Osten Frankreichs vergewaltigt. Ein 13-Jähriger filmte die Tat und leitete das Video an seine Freunde weiter. Der Jugendliche soll einen 8-Jährigen dazu gezwungen haben, den 9-Jährigen sexuell zu missbrauchen.
Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, ereignete sich die Vergewaltigung Anfang Oktober «an einem etwas abgelegenen Ort auf einem örtlichen Parkplatz» in einem Stadtteil von Besançon. Den Namen des Stadtteils wollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht nennen.
Der 13-Jährige bestreitet die Beteiligung an der Vergewaltigung
Nun ist der 13-Jährige angeklagt worden. Die beiden Kinder beschuldigten gegenüber der Polizei den 13-Jährigen, er habe sie zu der Tat gezwungen. Der Jugendliche wurde in Polizeigewahrsam genommen. Er bestritt die Beteiligung an der Vergewaltigung – er habe die Szene nur gefilmt. Der 8-Jährige ist nicht strafmündig.
Dem 13-Jährigen werden nun Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung und das Aufzeichnen von Bildern des sexuellen Übergriffs vorgeworfen. Er wurde unter Justizaufsicht gestellt und in seiner Familie untergebracht – in einem Viertel weit weg von den beiden anderen Kindern.
Die Buben kannten sich untereinander
Aufmerksam wurde die Polizei auf den Fall, nachdem die Freunde des Teenagers das weitergeleitete Video bei ihren Lehrern gemeldet hatten. Diese alarmierten wiederum die Polizei, heisst es in der Anklageschrift.
Die drei Buben seien gemeinsam zur Schule gegangen und sollen sich untereinander gekannt haben, berichtet «Le Monde». Der Fall sei «sehr, sehr belastend für die Kinder», da das Video in der Schule weiterverbreitet wurde, heisst es von der Staatsanwaltschaft.
Aufgrund des jungen Alters werden besondere Massnahmen ergriffen. «Wir werden in den Familien der beiden Kinder Kinderschutzbegutachtungen durchführen, um zu prüfen, ob sie nach dem Trauma angemessen betreut werden und ob es familiäre Schwierigkeiten gibt», so die Staatsanwaltschaft.