Darum gehts
- Slowakei: Kein Tempolimit für Fussgänger, sondern für andere Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen
- Gesetzesnovelle definiert «Gehgeschwindigkeit» von 6 km/h als Richtwert für Trottoirs
- Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten
«In der Slowakei gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h auf Gehwegen», so oder so ähnlich vermeldeten unzählige Medien am Mittwoch eine Verkehrsrevolution in dem osteuropäischen Land. Ein Tempolimit für Fussgänger also? Nicht ganz.
Anders als zunächst vielfach angenommen, wird es in der Slowakei künftig keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fussgänger geben. Am Mittwochabend stellte der Abgeordnete Lubomir Vazny (68), der den Gesetzesentwurf formuliert hatte, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR klar, dass die Kritik und Scherze auf einem Missverständnis beruhten.
Es drohe kein Tempolimit für Fussgänger, sondern für alle anderen, die sich auf Gehwegen bewegten. Zuvor hatten politische Debatten den Eindruck erweckt, ein Tempolimit würde auch für Fussgänger gelten.
«Gehgeschwindigkeit» als Richtwert
Die am Dienstag von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte «Gehgeschwindigkeit» von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.
Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fussgänger selbst an dieses Tempolimit von 6 km/h zu halten hätten, erklärte Vazny, ein Parteikollege von Premier Robert Fico (61). Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fussgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fussgänger bewegen dürften – also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten «Gehgeschwindigkeit».
Das ist die Idee hinter dem Trottoir-Tempolimit
Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Befürworter haben allerdings noch nicht dargelegt, wie sie es durchsetzen wollen, berichtet «Politico». Die durchschnittliche Gehgeschwindigkeit liegt üblicherweise zwischen 4 und 5 km/h.
In dem osteuropäischen Land hatte die Bürgerinitiative Cyklokoalícia, die sich für nachhaltige Mobilität einsetzt, laut der Tageszeitung «Pravda» behauptet, das Tempo von 6 km/h würden «schon Dreijährige überschreiten».
Den Anstoss für das slowakische Gesetz gab die steigende Zahl von Unfällen auf Gehwegen, an denen häufig Fussgänger, E-Scooter- und Velofahrer beteiligt waren. Vor allem in engen städtischen Räumen kam es vermehrt zu gefährlichen Situationen.
Mit dem Tempolimit möchte die slowakische Regierung mehr Rücksichtnahme und Sicherheit im Strassenverkehr fördern. In der Schweiz ist ein Tempolimit für Fussgänger bisher kein Thema.