Die Akte Jeffrey Epstein
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Die Akte Jeffrey Epstein:Sex-Insel, Machtmenschen, Suizid

«Jemand oder etwas wird geschützt»
Bill Clinton reagiert auf Veröffentlichung der Epstein-Akten

US-Präsident Donald Trump veröffentlicht die Epstein-Akten schrittweise. Doch das scheint gerade dem ehemaligen Präsidenten Bill Clinton nicht zu passen. Wie ein Sprecher erklärt, fordert Clinton nun die Freigabe aller Akten an, die ihn betreffen.
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In den Epstein-Akten taucht Bill Clinton immer wieder auf. Nun fordert er die Offenlegung aller Akten, die ihn betreffen.
Foto: Epstein-Akten

Darum gehts

  • Ex-Präsident Bill Clinton fordert Veröffentlichung aller Epstein-Akten durch Donald Trump
  • Clinton-Sprecher kritisiert selektive Veröffentlichung als Schutz bestimmter Personen
  • Man brauche «keinen solchen Schutz» erklärt ein Sprecher Clintons
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Der Name und Fotos des ehemaligen US-Präsident Bill Clinton (79) tauchen in den Epstein-Akten vermehrt auf. Bisher veröffentlicht der amtierende Präsident Donald Trump (79) die Akten nur schrittweise. Clinton fordert Trump nun auf, alle Akten, die ihn selbst betreffen, zu veröffentlichen. Dies gab ein Sprecher bekannt.

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Wie Clinton-Sprecher Angel Ureña in einem Statement auf X teilt, lasse diese Vorgehensweise der US-Regierung Fragen offen. In dem Statement heisst es: «Was das Justizministerium bisher veröffentlicht hat und die Art und Weise, wie es dies getan hat, macht eines deutlich: Jemand oder etwas wird geschützt.»

«Wir brauchen keinen solchen Schutz»

«Wir wissen nicht, wer oder was und warum. Aber wir wissen Eines: Wir brauchen keinen solchen Schutz», betont Clintons Sprecher. Weiter stellt er eine klare Forderung: «Wir fordern Präsident Trump auf, Generalstaatsanwältin Bondi anzuweisen, unverzüglich alle verbleibenden Materialien freizugeben, die sich auf Bill Clinton beziehen oder ein Foto von ihm enthalten.»

Weigere sich das Justizministerium die Akten offenzulegen, sehe man den Verdacht bestätigt, dass es dem «Justizministerium nicht um Transparenz geht, sondern um Unterstellungen». Dann wäre deutlich, dass selektive Veröffentlichungen genutzt würden, um bereits entlasteten Personen Fehlverhalten zu unterstellen, heisst es in dem Statement weiter.

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