Darum gehts
- Dänemark will körperliche Eingriffe an Schulen ausweiten
- Bei Gewalt und Störungen: letztes Mittel, verhältnismässig
- Verband dafür, Kritiker warnen; die Schweiz ist restriktiver
Schüler stören den Unterricht, beleidigen Mitschüler oder weigern sich, Anweisungen zu befolgen. In Dänemark sollen Lehrpersonen künftig auch in solchen Situationen körperlich eingreifen dürfen. Die Regierung will damit für mehr Ruhe im Klassenzimmer sorgen. Doch der Vorschlag sorgt für Diskussionen.
Bildungsminister Magnus Heunicke (51) von den Sozialdemokraten bringt den Gesetzesentwurf ein. Der Grund: Die Gewalt an Schulen explodiert. 2021 erlebten knapp 10 Prozent der Lehrpersonen körperliche Gewalt – 2025 waren es bereits 18 Prozent, wie 20 Minuten berichtet.
Vorschlag der dänischen Regierung
Bisher dürfen Lehrer nur eingreifen, wenn Schüler sich oder andere gefährden. Neu sollen sie auch bei massiven Störungen durchgreifen – etwa, indem sie Störenfriede festhalten oder aus dem Zimmer bringen.
Die Regierung betont, dass körperliches Eingreifen nur als letztes Mittel erlaubt sein soll. Es muss verhältnismässig sein und so kurz wie möglich dauern. Ziel ist es, den Lehrern mehr Sicherheit zu geben und einen geordneten Unterricht für alle Schüler zu ermöglichen.
Meinungen aus Dänemark
Die dänische Lehrervereinigung begrüsst den Vorschlag. Lehrer müssten die Möglichkeit haben, einzugreifen, wenn einzelne Schüler den Unterricht massiv stören oder andere gefährden. Gleichzeitig fordern sie klare Regeln: Lehrpersonen brauchen Rechtssicherheit, wenn sie anpacken.
Kinderrechtler schlagen hingegen Alarm: Gewalt verschärfe Konflikte und zerstöre Vertrauen. Auffällige Kinder bräuchten mehr Betreuung statt Strenge. Die Kritiker fordern deshalb bessere pädagogische Betreuung und mehr Zeit für die Arbeit mit schwierigen Schülern. Gewalt lasse sich nicht allein mit strengeren Regeln verhindern.
Wie ist die Lage in der Schweiz?
Eine Studie zeigt: Schüler in Zürich berichteten zuletzt, häufiger Gewalt zu erleben und auszuüben, als es noch 2014 der Fall war. Besonders häufig wird von psychischer Gewalt berichtet. Grundsätzlich gilt: Körperstrafen sind kantonsübergreifend verboten.
Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH beurteilt den Gesetzesentwurf anders als die dänischen Kollegen. Beat A. Schwendimann, Leiter Pädagogik LCH, erklärt: «Der LCH sieht keinen Anlass, das dänische Modell in die Schweiz zu übertragen. Wo Gefahr droht, dürfen und müssen Lehrpersonen heute schon eingreifen, wenn Lernende sich selbst oder andere gefährden, etwa, um eine Schlägerei zu beenden; dabei gilt das Gebot der Verhältnismässigkeit.»
In körperlicher Gewalt sieht der LCH eine Gefahr: «Körperlicher Zwang bei blossen Störungen würde Konflikte eher verschärfen und die Beziehung zwischen Lehrperson und Lernenden beschädigen, auf der guter Unterricht aufbaut.» Schwendimann betont weiter, dass es ausreichend pädagogische Mittel und Fachpersonal benötige, damit solche Situationen gar nicht erst entstehen.