Darum gehts
- US-Justizministerin Bondi veröffentlichte Epsteins Akten am 10. Februar 2026
- Die Akten enthalten 305 prominente Namen, darunter Trump und Beyoncé
- Einige Dokumente bleiben aus rechtlichen Gründen unter Verschluss
Die Akten im Zusammenhang mit den Verbrechen von Jeffrey Epstein sind nun alle öffentlich zugänglich – dies teilte US-Justizministerin Pam Bondi am Samstag in einem Bericht an den Kongress mit. Millionen von E-Mails, Fotos und Dokumenten im Zusammenhang mit dem Fall wurden seit Ende Dezember in mehreren Chargen freigegeben.
Darunter befindet sich auch eine Liste mit 305 hochkarätigen Namen von Prominenten und Politikern, die in den Akten erwähnt werden und am Samstag publiziert wurde. Bondi betonte jedoch, dass eine Nennung in den Dokumenten keineswegs bedeutet, dass diese Personen in die abscheulichen Verbrechen Epsteins verwickelt sind – eine blosse Erwähnung kann auch in einem anderen Kontext geschehen sein.
Trump, Obamas und Kim Kardashian
Die Liste umfasst Sänger, Schauspieler, Geschäftsleute und Unternehmer – sowohl lebende als auch verstorbene Persönlichkeiten. Unter den erwähnten A-Prominenten finden sich Namen wie Beyoncé, Cher, Kim Kardashian, Bruce Springsteen und Jay Z. Auch Politiker wie US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance, Michelle Obama, Marco Rubio und die Clintons tauchen in den Akten auf.
Weitere bekannte Namen sind Robert De Niro, Diana Ross, Melinda Gates, Tucker Carlson und Meghan Markle. Wie Bondi und ihr Stellvertreter Todd Blanche erklärten, erscheinen die genannten Personen in den Akten in einem «breiten Spektrum von Kontexten».
Einige Akten bleiben unter Verschluss
Die Veröffentlichung der Akten, die in neun Kategorien unterteilt wurden, ist die erste ihrer Art unter der aktuellen Regierung. Diese Kategorien umfassen unter anderem: Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, Flugprotokolle und Reiseunterlagen, Personen mit Verbindungen zu Epsteins kriminellen Aktivitäten, Details zu Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, akademischen oder staatlichen Entitäten mit Verbindungen zu Epstein sowie Immunitätsabkommen und interne Kommunikation des US-Justizministeriums.
Ebenfalls enthalten sind Unterlagen zur Zerstörung von Beweismaterial und Dokumentationen zu Epsteins Haft und seinem Tod. In einem Begleitschreiben betonte Bondi: «Es wurden keine Unterlagen aufgrund von Peinlichkeit, Rufschädigung oder politischer Sensibilität zurückgehalten oder geschwärzt – selbst wenn diese Regierungsbeamte, öffentliche Personen oder ausländische Würdenträger betreffen.»
Einige Dokumente wurden jedoch sehr wohl zurückgehalten. Laut Bondis Bericht betraf dies nur Aufzeichnungen, die rechtlich unter Verschluss gehalten werden dürfen, sowie solche, bei denen privilegierte Informationen nicht von relevanten Materialien getrennt werden konnten. Sie fügte hinzu, dass dies bereits in Schreiben des Justizministeriums vom 19. Dezember 2025 und 29. Januar 2026 an den Kongress erläutert wurde. Die zurückgehaltenen Dokumente seien durch den Schutz von Beratungsprozessen, das Anwaltsgeheimnis und andere rechtliche Privilegien gedeckt.