Darum gehts
- Fünf mutmassliche Mitglieder eines Beschaffungsnetzwerks wurden in Lübeck festgenommen
- Rund 16'000 Lieferungen für 30 Millionen Euro gingen nach Russland
- EU-Sanktionen verbieten dual-use und Luxusgüterexporte nach Russland seit 2022
Über 27 Millionen Franken sollen die Güter wert sein, die fünf mutmassliche Mitglieder eines Beschaffungsnetzwerks in Deutschland heimlich nach Russland geschafft haben. Sie sollen unter anderem über eine Scheinfirma Güter besorgt und nach Russland exportiert haben, um Embargo-Bestimmungen der Europäischen Union zu umgehen. Die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, liess die Männer am Morgen in der norddeutschen Stadt Lübeck und Umgebung festnehmen sowie in mehreren Bundesländern Gebäude durchsuchen.
Den Verdächtigen wird vorgeworfen, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein und als solche gegen das Aussenwirtschaftsgesetz verstossen zu haben. Der Hauptbeschuldigte ist ein Deutsch-Russe, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines Unternehmens in Lübeck sein soll, welches er und die Mitbeschuldigten für die Beschaffung und Ausfuhr der Güter genutzt haben sollen.
16'000 Lieferungen für 27 Millionen Franken
Zur Verschleierung der Güterlieferungen sei mindestens eine weitere Scheinfirma in Lübeck sowie mehrere Schein-Abnehmer in die Geschäfte involviert gewesen. «Hinter dem Beschaffungsnetzwerk standen auf russischer Seite mutmasslich staatliche Stellen», so die Bundesanwaltschaft.
Insgesamt seien so 24 gelistete Rüstungsunternehmen aus Russland beliefert worden, heisst es in einer Mitteilung der Behörde in Karlsruhe. Demnach geht es um rund 16'000 Lieferungen nach Russland. Das Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Die polizeilichen Ermittlungen liegen beim Zollkriminalamt.
Druck auf Kreml erhöhen
Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen. Betroffen sind neben klassischen Rüstungsgütern vor allem Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, so zum Beispiel Triebwerke und Software für Drohnen oder Elektronik-Bauelemente und optische Komponenten.
Daneben ist aber auch etwa der Export von Ausrüstung und Technologien für die Energiewirtschaft, die Seeschifffahrt und die Luft- und Raumfahrtindustrie verboten. Auf wohlhabende Russen zielen zudem Ausfuhrverbote für Luxusgüter wie bestimmte teure Autos, Uhren und Schmuck ab.
Die Strafmassnahmen sollen Russlands Fähigkeit zur Kriegsführung einschränken und im Idealfall auch die wirtschaftliche Führungselite dazu bringen, Druck auf den Kreml für eine Beendigung des Krieges auszuüben.