Zahlen für Beratung
Zusatzgebühren der Apotheken gehen ins Geld – das kannst du tun

Obligatorische Beratungsgebühren in den Apotheken ärgern besonders die chronisch kranken Kunden: Sie wissen längst, wie sie die Medikamente anwenden müssen. Wir zeigen dir, wie du die Gebühr umgehen kannst.
Publiziert: 31.10.2025 um 10:21 Uhr
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Aktualisiert: 31.10.2025 um 10:37 Uhr
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Obligatorische Beratungsgebühren treiben die Medikamentenpreise nach oben.
Foto: Keystone

Darum gehts

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Gian Signorell
Beobachter

Markus Nufer hat bei seiner Krankenkasse einen hohen Selbstbehalt gewählt. Deshalb prüft er Arztrechnungen immer genau. In der Apotheke ärgerte er sich: Nufer braucht eine rezeptpflichtige Salbe gegen sein Leiden. Sie kostet 16 Franken.

Doch die Apotheke verlangt bei jedem Bezug zusätzlich Fr. 4.30 für einen Medikamenten-Check und Fr. 3.25 für einen Bezugs-Check. «Diese Gebühren von Fr. 7.55 machen fast die Hälfte des Salbenpreises aus. Kein Wunder, ist unser Gesundheitssystem so teuer», sagt Nufer zum Beobachter.

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«Checks sind Pflicht der Apotheken»

Die Gebühren entschädigen die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker und beruhen auf einem vom Bundesrat genehmigten Tarif. «Die Checks dienen nicht nur der Information und Beratung, sondern sind eine Pflicht der Apotheken», so eine Sprecherin des Apothekenverbandes Pharmasuisse.

Der Medikamenten-Check stelle sicher, dass Patientinnen und Patienten informiert sind, wie sie die Medikamente richtig einnehmen sollen. Und der Bezugs-Check gewährleiste, dass die Medikationsgeschichte vollständig nachgeführt werde und dass geprüft werde, ob die Medikamente miteinander kompatibel seien. So würden potenzielle Wechselwirkungen und Fehlanwendungen verhindert.

Konsumentenschützer kritisieren diese Pauschalen. «Chronisch kranke Patienten, die über lange Zeit dasselbe Medikament erhalten, brauchen keine erneute Erklärung. Trotzdem stellen Apotheken den Check jedes Mal in Rechnung», sagt Sarah Lengyel von der Stiftung für Konsumentenschutz zum Beobachter.

Wer die Zusatzkosten vermeiden will, kann auf Versandapotheken ausweichen. Anbieter wie Mediservice in Zuchwil SO und Zur Rose, seit Jahresbeginn Teil der Migros, machen bei Onlinebestellungen die vorgeschriebenen Checks, verrechnen sie aber nicht. Voraussetzung ist ein gültiges Arztrezept – ohne dieses funktioniert die Bestellung nicht.

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