Darum gehts
Stress, Leistungsdruck und soziale Medien belasten junge Menschen, wie der «Nationale Gesundheitsbericht» zeigt. Umso wichtiger ist es, zu wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Schritt 1: Hilfe in Krisensituationen
In einer psychischen Krise ist der wichtigste erste Schritt, sich Unterstützung zu holen. Oft helfe bereits ein Gespräch mit den Eltern, einer Freundin oder einer anderen Bezugsperson, sagt Caroline Pulver gegenüber dem Beobachter. Sie leitet die Beratung für die Deutschschweiz bei Pro Juventute. «Spätestens dann, wenn die Belastung seit Wochen anhält oder der Alltag kaum mehr zu bewältigen ist, sollte man sich auf jeden Fall an eine professionelle Beratungsstelle wenden.»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Zu den Angeboten in der Schweiz gehören unter anderem:
- Pro Juventute (147): telefonische Beratung und Hilfe rund um die Uhr für Kinder und Jugendliche; auch Beratung per E-Mail, Chat oder Whatsapp
- Pro Mente Sana (0848 800 858): kostenlose Beratung von Montag bis Freitag zu psychosozialen und rechtlichen Fragen
- Dargebotene Hand (143): durchgehende Beratung bei Sorgen, Ängsten oder Krisen
- Sanität (144): in Notfällen, bei Suizidgefahr oder anderen Arten von Selbst- oder Fremdgefährdung
- In einigen Kantonen gibt es spezialisierte Anlaufstellen, die teils rund um die Uhr psychologische Hilfe anbieten: in Zürich das Krisen-, Abklärungs-, Notfall- und Triage-Zentrum (058 384 66 66), in Bern das Notfallzentrum Kinder und Jugendliche (058 630 88 44) oder im Aargau die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (056 462 20 10)
Schritt 2: Existenzsicherung
Arztzeugnis einholen
In der Schweiz ist in der Regel ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis nötig. Der Arzt muss nur die Arbeitsunfähigkeit bestätigen, nicht die Ursache. Am Anfang sei es sinnvoll, gegenüber dem Betrieb zurückhaltend zu sein, sagt Urs Wüthrich, Rechtsanwalt bei Pro Mente Sana, zum Beobachter. «Später ist es oft im eigenen Interesse, von der privaten Situation zu erzählen. Das schafft Vertrauen.» Denn der Kündigungsschutz in der Schweiz sei schwach. «Wer seinen Job behalten möchte, ist häufig auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen.»
Ob man die eigene Erkrankung offenlegt und wie viel man preisgibt, ist eine individuelle Entscheidung. Sie hängt laut dem Experten unter anderem davon ab, wie gut man in den Betrieb integriert ist, wie es dem Unternehmen wirtschaftlich geht und ob Verständnis für psychische Erkrankungen vorhanden ist. Indizien für ein unterstützendes Umfeld sind Schulungen zu psychischer Gesundheit für Führungskräfte, ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitenden nach längeren Krankheitsphasen sowie flexible Arbeitsmodelle und eine Kultur, in der nicht nur die Leistung zählt.
Lohnfortzahlung prüfen
Wer wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, sollte zunächst prüfen, ob der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung hat. Diese deckt meist 80 Prozent des Lohns für bis zu zwei Jahre. «Die Taggeldversicherung ist eine enorme Entlastung, aber kein Sorglospaket», sagt Wüthrich. Gerade bei psychischen Erkrankungen komme es sehr häufig vor, dass Versicherungen aufgrund eines versicherungsinternen Gutachtens nach sechs bis zwölf Monaten Leistungen kürzen oder einstellen.
Wenn der Arbeitgeber keine Taggeldversicherung hat, gilt nur die gesetzliche Mindestregelung. Das bedeutet, dass der Lohn für eine beschränkte Zeit weitergezahlt wird. Die Dauer hängt von den Dienstjahren ab und kann je nach Kanton variieren. Im ersten Dienstjahr sind es oft nur drei Wochen, in denen man noch 100 Prozent des Lohns erhält. Und danach nichts mehr. «Wer länger als zwei bis drei Wochen ausfällt und nicht weiss, wann eine Rückkehr realistisch ist, sollte sich frühzeitig bei der Invalidenversicherung melden», sagt der Experte. Unabhängig davon, ob man noch angestellt sei oder Krankentaggeld beziehe.
Die IV unterstützt mit Beratungen und Interventionen, damit Betroffene am bisherigen Arbeitsplatz bleiben können, sowie mit Umschulungen und Integrationsmassnahmen. Zudem erhält man während bestimmter Massnahmen wie Praktika IV-Taggelder. Da die IV der Schweigepflicht unterliegt, erhält der Arbeitgeber nur die für die Massnahme nötigen Informationen, nicht aber medizinische Diagnosen. Wüthrich sagt: «Zu wissen, dass die betroffene Person externe Unterstützung erhält, wirkt für viele Betriebe entlastend, weil klar ist, dass an einer Lösung gearbeitet wird.»
Schritt 3: Schutz vor Bürokratie
E-Mails des Arbeitgebers oder Briefe von Versicherungen können in einer psychischen Krise überfordernd sein. «Sich komplett zurückzuziehen, kommt aber meist nicht gut an», sagt Wüthrich. Eine gute Lösung sei, die Kommunikation formal an eine Vertrauensperson wie einen Freund oder einen Elternteil zu delegieren. Sie kann sachlich informieren und schauen, dass Fristen eingehalten werden. Für den Arbeitgeber genügt eine schriftliche Vollmacht, zum Beispiel:
«Ich ernenne hiermit (Vorname und Name), geboren am (Datum), wohnhaft in (Adresse) zu meiner Vertrauensperson. Sie übernimmt während meiner Krankheitsphase die Kommunikation in Bezug auf mein Arbeitsverhältnis.»
Soll eine Vertrauensperson direkt mit Ärztinnen oder Therapeuten sprechen dürfen, muss man diese vom Berufsgeheimnis entbinden.