Sogar Travailsuisse will davon nichts wissen
Montenegro führt als zweites Land in Europa Menstruationsurlaub ein – und die Schweiz?

Der Balkanstaat führt zwei Tage bezahlten Menstruationsurlaub pro Monat für Frauen mit starken Beschwerden ein. Auch in der Schweiz wird ein solches Modell immer wieder diskutiert. Doch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände stehen ihm gleichermassen skeptisch gegenüber.
Kommentieren
1/7
Montenegro führt als erster Balkanstaat einen gesetzlich geregelten Menstruationsurlaub von zwei Tagen ein.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Montenegro gewährt Frauen monatlich zwei Tage Menstruationsurlaub bei medizinisch begründeten Beschwerden
  • Spanien registrierte nur 1559 statt den erwarteten 60'000 Fällen seit Einführung des Gesetzes 2023
  • Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerverband sprechen sich gegen eine Einführung auf nationaler Ebene in der Schweiz aus
Nathalie_Benn_Praktikantin Wirtschaft _Blick_2-Bearbeitet.jpg
Nathalie BennRedaktorin Wirtschaft

Neu dürfen Frauen in Montenegro, die unter starken Regelbeschwerden leiden, pro Monat zwei Tage bezahlten Menstruationsurlaub nehmen. Damit reiht sich der Balkanstaat in eine kurze Liste von Ländern ein, die einen solchen gesetzlichen Anspruch kennen: Dazu zählen etwa Spanien, Japan und Südkorea. 

Wie die Abgeordnete und Initiantin des Vorschlags Jevrosima Pejović gegenüber dem Lokalsender Vijesti TV erklärt, richtet sich der Anspruch an Frauen mit einem medizinisch begründeten Bedarf – etwa bei besonders schmerzhaften Menstruationen, die auf Erkrankungen wie Endometriose oder Polypen zurückgehen. Voraussetzung ist eine entsprechende Diagnose durch eine Fachärztin oder einen Facharzt. Ziel sei es, Frauen mit bereits bestehenden schweren gesundheitlichen Beschwerden finanziell zu entlasten, so Pejović. 

Spanierinnen nutzen Menstruationsurlaub kaum

In Spanien trat ein ähnliches Gesetz am 1. Juni 2023 in Kraft. Bei starken Beschwerden können Frauen drei bis fünf Tage bezahlten Menstruationsurlaub beziehen. Im Gegensatz zu normalen Krankheitstagen – für die in den ersten drei Tagen keine Lohnfortzahlung vorgesehen ist – übernimmt der Staat die Lohnkosten ab dem ersten Tag. Auch hier ist ein ärztliches Attest zwingend. Genutzt wird die Möglichkeit jedoch deutlich seltener als erwartet: Das Gesundheitsministerium registrierte in den ersten 11 Monaten lediglich 1559 Fälle. Zuvor hatte man mit rund 60'000 Fällen gerechnet. 

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.

Wären bezahlte Absenzen wegen Menstruationsbeschwerden auch in der Schweiz denkbar? Politisch wurde das bereits mehrfach diskutiert. Als erste in der Schweiz führte die Stadt Freiburg für ihre Angestellten bis zu drei freie Tage pro Monat bei wiederkehrenden Menstruationsbeschwerden ein – ohne dass diese ein Arztzeugnis vorweisen müssen. Und auch die Stadt Zürich startete 2024 eine Befragung ihrer städtischen Arbeitnehmerinnen zum Thema. Auf nationaler Ebene gibt es dazu bisher keinen parlamentarischen Vorstoss.

Travailsuisse und Arbeitgeberverband sind sich einig

Der Arbeitnehmerverband Travailsuisse steht einem generellen gesetzlichen Menstruationsurlaub in der Schweiz kritisch gegenüber, wie eine Sprecherin auf Anfrage erklärt. Zwar begrüsse man, dass die Auswirkungen von Menstruationsbeschwerden auf die Arbeitswelt stärker thematisiert werden. Aber: «Es muss verhindert werden, dass neue Regelungen zu einer Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen. Diese Gefahr darf nicht ausgeblendet werden», so die Sprecherin weiter. Bereits heute seien «Mutterschaftsurlaub, Stillen am Arbeitsplatz oder Elternzeit grosse K.-o.-Kriterien – ein Menstruationsurlaub wäre ein weiteres».

Und auch der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht dazu derzeit «keinen Handlungsbedarf»: «Wenn eine Frau starke Menstruationsbeschwerden hat und dadurch nicht arbeitsfähig ist, kann sie sich bereits heute krankschreiben lassen», sagt eine Sprecherin gegenüber Blick. Je nach Ausgestaltung würden sich zahlreiche Fragen zur Abgrenzung und Umsetzung ergeben, «die möglicherweise zu Konflikten im Team oder gar zu Diskriminierung am Arbeitsplatz führen würden». Neue, ausschliesslich für Frauen geltende Sonderregelungen sollten deshalb aus Sicht des SAV hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Rekrutierung, Karrierechancen und Gleichstellung sorgfältig geprüft werden.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen