Peter Michel (78) gehört zur privilegierten Rentner-Generation
«Ich kann mich nicht beklagen»

Der frühere Spitzenbeamte Peter Michel (78) konnte mit 63 in Pension gehen – bei voller Rente. Einen Teuerungsausgleich erhielt er nie, dennoch ist er zufrieden mit seiner Situation.
Publiziert: 10.03.2020 um 23:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2020 um 16:07 Uhr
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Der ehemalige Chefbeamte Peter Michel (78) kann gut leben von seiner Pension. Er ist sich bewusst, dass er zu einer privilegierten Generation gehört.
Foto: Peter Gerber
Guido Schätti

Mehr sparen, weniger Rente, unfreiwillig länger arbeiten: Der frühere Bundesangestellte Peter Michel (78) gehört zu einer Generation, der das alles fremd ist. Während seiner Berufslaufbahn herrschte zum Grossteil Hochkonjunktur, die Wirtschaft wuchs, die Löhne stiegen.

Als er 62 wurde, meldete sich die Pensionskasse bei Michel und wollte ihn in Rente schicken. Er habe sein Sparziel erreicht, hiess es. «Doch ich wollte gar nicht in Rente. Ich arbeitete an spannenden internationalen Projekten, die ich abschliessen wollte.» Ein Jahr später räumte der Abteilungsleiter Gewässerschutz beim Bund sein Büro dann doch.

Kollegen in der Privatwirtschaft kommen besser weg

Damals galt beim Bund noch das sogenannte Leistungsprimat: Rente und AHV sollten zusammen 60 Prozent des letzten Lohnes ausmachen. Wenn man genug für dieses Ziel gespart hatte, konnte man gehen. Der Umwandlungssatz dürfte beim Bund damals bei deutlich mehr als 6 Prozent gelegen haben.

Für seine Generation funktioniere das Schweizer Vorsorgesystem tipptopp, sagt Michel. Kollegen, die in der Privatwirtschaft arbeiteten, hätten sogar noch bessere Konditionen. «Zum Teil bekommen sie 70 Prozent des letzten Lohnes und den Teuerungsausgleich.» Anders beim früheren Chefbeamten, der heute in Thun BE lebt: Obwohl die Preise seit seiner Pensionierung um 6 Prozent gestiegen sind, blieb seine Rente immer gleich, einen Ausgleich bekam er nie.

Hohe Zinsen erleichterten das Sparen

Doch Michel will sich nicht beklagen. Er bezieht seit 17 Jahren Rente, daneben arbeitete der Ingenieur lange weiter. Erst auf Mandatsbasis für den Bund, dann mit einer Einzelfirma. Erst vor ein paar Jahren zog sich der Witwer ganz aus dem Berufsleben zurück und macht nur noch, was ihm wirklich Spass macht: fischen, jagen und Hunde ausbilden.

Dass er zu einer privilegierten Generation gehört, ist ihm klar. Seine Kinder, die mitten im Berufsleben stehen, müssten viel mehr einzahlen, um später mal auf 60 Prozent des letzten Lohnes zu kommen. «Meine Generation profitierte auch davon, dass früher die Zinsen höher waren. Heute ist Sparen schwieriger geworden», sagt Michel.

Die wichtigsten Begriffe
  • Umwandlungssatz (UWS)
    Er bestimmt darüber, wie das angesparte Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird. Beispiel: Bei einem Vermögen von 250'000 Franken ergibt ein UWS von 6,8 Prozent eine Jahresrente von 17'000 Franken. Bei 6 Prozent sind es noch 15'000 Franken, bei 5 Prozent 12'500 Franken.

  • Obligatorium/Überobligatorium
    Im BVG-Obligatorium beträgt der UWS 6,8 Prozent. Die meisten Pensionskassen erheben aber höhere Sparbeiträge als das BVG-Minimum und versichern höhere Löhne als den BVG-Maximallohn. Die Konsequenz: Die Kassen können die UWS im Überobligatorium der realen Lebenserwartung und den tatsächlichen Renditen anpassen. Das führt zu tieferen UWS.

  • Umverteilung
    Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Gelder von den Werktätigen zu den Pensionierten verschoben werden. Das ist eigentlich systemfremd, da in der zweiten Säule jeder für sich spart. Die bereits gesprochenen Renten der Pensionierten dürfen aber nicht gesenkt werden. Deshalb müssen die Aktiven für überzogene Renten aufkommen.

  • Sozialpartner-Kompromiss
    Er schlägt eine Senkung des Mindest-UWS von 6,8 auf 6 vor. Damit würde die Umverteilung reduziert. Um die Rentenausfälle von rund 12 Prozent zu kompensieren, erhalten die ersten fünf Jahrgänge 200 Franken pro Monat, die nächsten fünf 150 Franken, die letzten fünf 100 Franken. Das kostet 2,7 Milliarden und soll durch 0,5 Lohnprozente finanziert werden.
  • Umwandlungssatz (UWS)
    Er bestimmt darüber, wie das angesparte Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird. Beispiel: Bei einem Vermögen von 250'000 Franken ergibt ein UWS von 6,8 Prozent eine Jahresrente von 17'000 Franken. Bei 6 Prozent sind es noch 15'000 Franken, bei 5 Prozent 12'500 Franken.

  • Obligatorium/Überobligatorium
    Im BVG-Obligatorium beträgt der UWS 6,8 Prozent. Die meisten Pensionskassen erheben aber höhere Sparbeiträge als das BVG-Minimum und versichern höhere Löhne als den BVG-Maximallohn. Die Konsequenz: Die Kassen können die UWS im Überobligatorium der realen Lebenserwartung und den tatsächlichen Renditen anpassen. Das führt zu tieferen UWS.

  • Umverteilung
    Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Gelder von den Werktätigen zu den Pensionierten verschoben werden. Das ist eigentlich systemfremd, da in der zweiten Säule jeder für sich spart. Die bereits gesprochenen Renten der Pensionierten dürfen aber nicht gesenkt werden. Deshalb müssen die Aktiven für überzogene Renten aufkommen.

  • Sozialpartner-Kompromiss
    Er schlägt eine Senkung des Mindest-UWS von 6,8 auf 6 vor. Damit würde die Umverteilung reduziert. Um die Rentenausfälle von rund 12 Prozent zu kompensieren, erhalten die ersten fünf Jahrgänge 200 Franken pro Monat, die nächsten fünf 150 Franken, die letzten fünf 100 Franken. Das kostet 2,7 Milliarden und soll durch 0,5 Lohnprozente finanziert werden.

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