Man stelle sich vor: Eine Firma verspricht ihren Mitarbeitern ein Drittel mehr Lohn, als sie erwirtschaftet. Sie wäre schneller pleite, als das Geld ausbezahlt wäre.
Doch die Politik zwingt die Pensionskassen zu solcher Misswirtschaft: Die gesetzlich vorgeschriebenen Renten im BVG-Minimum sind um rund ein Drittel zu hoch. Die Lasten buckeln die Aktiven. Sie müssen Milliarden einschiessen, die ihnen im Alter fehlen.
Nun soll diese Ungerechtigkeit gemildert werden. Bundesrat und Sozialpartner wollen den Umwandlungssatz – die jährlich ausbezahlten Rententranchen – der höheren Lebenserwartung anpassen. Der damit verbundene Rentenverlust von 12 Prozent wird über eine Mini-AHV ausgeglichen. Die ersten 15 Jahrgänge erhalten eine Rentenaufbesserung zwischen 200 und 100 Franken.
Der Vorteil: Die Ausfälle werden kompensiert. Tieflöhner und Teilzeiter fahren sogar besser. Der Nachteil: Die Umverteilung fällt nur zu gut einem Drittel weg. Und die Kosten tragen einmal mehr die Aktiven.
Man mag die Reform deshalb mutlos finden. Beerdigen sollte man sie trotzdem nicht. Denn sie ist das, was realpolitisch möglich ist. Alle Alternativen haben den Makel, dass sie zu grösseren Rentenausfällen führen und von Linken und Gewerkschaften bekämpft werden.
Deshalb sollte man dem Spatz in der Hand nicht den Kopf umdrehen. Die Reform der Sozialpartner ist nicht der grosse Befreiungsschlag, aber sie schafft einen Hebel, um die Schieflage der zweiten Säule zu mindern. Und sie geht sozialpolitisch in die richtige Richtung. Denn die dramatisch abschmelzenden Renten treffen auch den Mittelstand.