Darum gehts
- Sinkender Referenzzinssatz führt zu niedrigeren Mieten für Schweizer
- Mieter müssen selbst aktiv werden, um von Mietzinsreduktion zu profitieren
- Bis zu 46 Prozent der Mieter können Senkung beantragen
Diesen Juni senkte die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Leitzins auf null Prozent. Das wirkt sich nicht nur auf Hypotheken und damit Eigenheimbesitzer günstig aus. Auch für Mieterinnen und Mieter ist das eine gute Nachricht.
Viele von ihnen dürften noch in diesem Jahr ein Senkungsbegehren für die Miete bei ihrer Verwaltung stellen können.
Referenzzinssatz fällt
Denn die Mietzinsen der Schweiz basieren auf dem Referenzzinssatz. Dieser wiederum basiert auf dem durchschnittlichen Zins aller ausstehenden Hypotheken. Werden Hypotheken günstiger, sinkt langfristig also auch der Referenzzinssatz – und damit die Mieten.
Aktuell sorgen vor allem die günstigen Saron-Hypotheken dafür, dass der Referenzzinssatz nach seinem kurzen Höhenflug wieder nach unten fällt. Denn die Saron-Hypotheken sinken immer unmittelbar zusammen mit dem Leitzins. «Bereits im September, wenn der nächste Referenzzinssatz festgelegt wird, dürfte es einen ganz knappen Entscheid geben», sagt Fredy Hasenmaile (58), Chefökonom von Raiffeisen.
Im weiteren Jahresverlauf wird sich der Sinkflug des Durchschnittszinssatzes fortsetzen. Die Banken gehen deshalb davon aus, dass der Referenzzinssatz spätestens Ende Jahr auf 1,25 Prozent sinkt. Auch die ZKB und die UBS teilen diese Prognose. «Da das Ganze einem Münzwurf gleicht, könnte es auch bereits im September 2025 zu einer Senkung kommen», sagt Claudio Saputelli (55), Immobilienexperte der UBS.
Senkung einfordern lohnt sich
Für Mieterinnen und Mieter lohnt es sich, eine Senkung einzufordern. Denn sinkt der Referenzzinssatz um einen Viertelprozentpunkt, kann eine Mietzinsreduktion von knapp 3 Prozent eingefordert werden.
Zwar können Vermieter noch einen Teil der Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen, «jedoch fallen diese Faktoren aufgrund der seit geraumer Zeit wieder niedrigen Inflationsrate und der Tatsache, dass die letzten Referenzzinssatzerhöhungen erst kürzlich erfolgten, kaum ins Gewicht», sagt Ursina Kubli (45), Leiterin Immobilien Research bei der Zürcher Kantonalbank.
Mieter müssen aktiv werden
Das Problem: Die Miethaushalte müssen selbst aktiv werden, wenn sie von der Mietzinsreduktion profitieren wollen. Denn Vermieter geben diese in den meisten Fällen nicht automatisch weiter. Es braucht ein schriftliches Senkungsbegehren an die Vermieter. Der Aufwand ist klein. Der Mieterverband liefert einen Musterbrief auf seiner Website.
Alle Mieter, die zuletzt von einer Mietzinserhöhung betroffen waren, sollten jetzt aktiv werden. Für sie lohnt sich die Mietzinsreduktion nämlich. Die Vergangenheit zeigt, dass lediglich 30 Prozent der berechtigten Haushalte eine Mietzinsanpassung einforderten.
«Wir halten es aber für wahrscheinlich, dass aktuell die Bereitschaft, ein Senkungsbegehren zu stellen, gestiegen ist», sagt Kubli. Auch, weil viele Haushalte erst kürzlich eine Mietzinserhöhung erhalten hätten.
Knapp die Hälfte profitiert
Eine Analyse der ZKB auf Basis von Daten des Bundesamts für Statistik zeigt: Nach der zweiten Erhöhung des Referenzzinssatzes im Jahr 2024 hatten rund 40 Prozent der Schweizer Miethaushalte eine Mietzinserhöhung erhalten. Diese Mieter können jetzt sowohl von der Senkung des Referenzzinssatzes im März als auch von der voraussichtlichen Reduktion auf 1,25 Prozent profitieren.
Ein weiterer Teil der Mieterschaft wird erst nach der zweiten Senkung berechtigt sein, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Diese Haushalte hatten lediglich die erste Referenzzinserhöhung im Juni 2023 weitergeleitet bekommen, nicht aber die zweite im Dezember 2023.
Insgesamt können laut der ZKB nach der zweiten Senkung bis zu 46 Prozent der Schweizer Haushalte eine Mietzinsreduktion beantragen. Im Kanton Zürich, wo Referenzzinssatzerhöhungen häufiger weitergegeben wurden, sind es sogar 70 Prozent.