Darum gehts
Italiens Industrieführer und Stilikone Gianni Agnelli liebte die Schweiz. Auch seine drei Grosskinder zieht es seit Kindesbeinen ins Engadin, davon zeugen mehrere Schnappschüsse der Fiat-Erben John, Lapo und Ginevra Elkann. Die Liebe zur Alpenrepublik geht so weit, dass Lapo vor Monaten Portugal verliess und nach Luzern zog. «Die Welt ist kompliziert geworden, geprägt von Unsicherheit. Die Schweiz bietet Sicherheit und Lebensqualität und liegt im Herzen Europas», schwärmte er kürzlich in der «Schweiz am Wochenende».
Mittlerweile aber dürfte Lapos Sympathie für das Land im Herzen Europas etwas erkaltet sein, denn das Thuner Bezirksgericht sprach am 7. April ein Urteil, das ihm und seinen Geschwistern John und Ginevra kaum schmeckt. Sie haben nämlich vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE eine Abfuhr erlebt, die Folgen hat.
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Die drei Agnelli-Erben hatten ein für alle Mal die Bestätigung verlangt, dass der Erbstreit mit ihrer Mutter Margherita Agnelli in der Schweiz verhandelt wird und nicht in Italien. Gerichtspräsidentin Antonie Meyes Schürch, SVP-Mitglied, lehnte das Begehren ab und damit das Recht, die Erbschaft in der Schweiz und nach Schweizer Recht abzuhandeln.
Gerichtskosten von 1,5 Millionen Franken
Die direkten Folgen des negativen Verdikts aus dem Berner Oberland werden die Agnelli-Grosskinder verschmerzen. Die Parteienentschädigung und die Gerichtskosten in der Höhe von 1,5 Millionen Franken sind nicht der Rede wert und spornen nur noch an: John, Lapo und Ginevra gehen in die Berufung, sodass nun in zweiter Instanz das Obergericht in Bern ins Scheinwerferlicht rückt.
Die indirekten Folgen des Urteils in Thun sind dagegen gravierend: Die Elkann-Kids hofften, mit einem Sieg in der Schweiz einen wichtigen Etappensieg im Erbstreit erringen zu können, denn bei einer Zuständigkeit der Schweiz wäre Margherita Agnelli ins Leere gelaufen. Deren Vorwurf ist, dass ihre Mutter Marella Agnelli-Caracciolo eher selten im familieneigenen Chalet bei Lauenen BE lebte. Dort habe Marella auch nicht jenes Testament verfasst, das Tochter Margherita nach einer Millionenabfindung vom weiteren Erbgang ausschloss und stattdessen ihre Kinder John, Lapo und Ginevra bevorzugte. Thun oder Turin – diese Frage kann schnell über Hunderte von Millionen entscheiden.
Betrugsvorwurf gegen John Elkann
Das negative Urteil aus Thun ist nur das eine, das andere kündigt sich in Turin an. Da hat die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen den Antrag auf Anklageerhebung gegen John Elkann gestellt. Der Vorwurf lautet auf mutmasslichen Betrug zum Nachteil des Staates und Steuerbetrug. Schon am 22. Juni ist ein erster Termin anberaumt, an dem John Elkann erwartet wird. Seine Anwälte halten dagegen, beteuern die Unschuld ihres Mandanten und erklären die Anklageerhebung als «erwartbaren Verfahrensschritt».
Dass die Staatsanwaltschaft in Italien aufs Gaspedal drückt, ist nicht im Interesse der Agnelli-Enkel. Denn die Vorwürfe zum Nachteil des italienischen Staates könnten bereits 2027 verjähren. John Elkann hat schon mal vorsorglich gegen 185 Millionen Euro dem Fiskus überwiesen, um den Konflikt zu entschärfen. Aber die grosse Frage ist unbeantwortet: Thun oder Turin. Schweizer Erbrecht oder italienisches Erbrecht.