Darum gehts
«Eine Franchise von 10’000 Franken, dafür tiefe Prämien – das wäre mir am liebsten», sagt Mario Sanchez. Der selbständige Fotograf ist praktisch nie krank. «Da habe ich grosses Glück.» Und wenn es ihn doch mal richtig erwischt: «Dann gehe ich zu meinem alten Arzt auf dem Land und zahle alles selber – die Franchise erreiche ich ohnehin nie.» Der Krankenkasse gibt er die Kosten schon gar nicht an. Sanchez heisst eigentlich anders – er möchte nicht, dass seine Krankenkasse zu viel über ihn weiss.
Wechsel zur HMO-Praxis
Dass er von Gesetzes wegen eine Krankenkasse haben muss, findet Sanchez nicht falsch. Schliesslich könnte auch er einmal ernsthaft krank werden und die Kosten nicht mehr selber tragen können.
Viel verdient der 50-Jährige nicht mit seinem Job im Kulturbereich, darum schaut er jeden Herbst, welche Grundversicherung die günstigste ist. So wechselte er auch letztes Jahr – zu einer grossen Kasse ins HMO-Modell. Monatsprämie: 300 Franken, 2500 Franken Franchise.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Er musste eine HMO-Praxis angeben, als erste Anlaufstelle. Sein geliebter «Landarzt» stand nicht auf der Liste. «Das war mir egal, ich muss ja ohnehin alles selber zahlen», sagt Sanchez. Er wählte einfach irgendeine Praxis in der Nähe.
Patientenstopp bei HMO-Praxis
Im ersten Quartal lief alles gut, doch dann, im April, sieht Sanchez: Statt 300 Franken zieht ihm die Krankenkasse plötzlich mehr als 420 Franken ab, über das Lastschriftverfahren.
«Treuherzig, wie ich bin, konnte ich mir nur ein Versehen vorstellen. Und so rief ich bei der Kasse an.» Nein, kein Versehen, heisst es da – die gewählte Praxis nehme gar keine neuen Patienten mehr auf. Man habe Sanchez zweimal schriftlich aufgefordert, eine andere zu nennen – doch er habe nicht reagiert. Daher sei er ins teurere Grundversicherungsmodell umgeteilt worden.
«Schreiben, welche Schreiben?», fragt Sanchez. Er habe angekreuzt, dass die gesamte Kommunikation digital über sein Kundenportal läuft. Stimmt, das hat Sanchez. Er findet nun auch die Schreiben. «Aber dass ich da immer wieder einmal reinschauen muss, hatte ich nicht auf dem Radar.»
Er gibt eine andere Arztpraxis an, die ihn in die Kartei aufnimmt. Und die Kasse gibt sich zufrieden. Sanchez ist froh, sagt aber: «Die ganze Sache hat mich sehr geärgert. Klar, ich hätte das zu Beginn genauer anschauen sollen – aber ist das Vorgehen der Kasse nicht etwas sehr forsch?»
«Nein», sagt Beobachter-Expertin Jeannine Burri. «Denn die Krankenkasse darf bei Sparmodellen die Spielregeln festlegen.» Die entsprechenden Klauseln in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind verbindlich. Je nach Modell gibt es unterschiedliche Stolpersteine.
HMO- und Hausarzt-Modell
Beobachter-Juristin Jeannine Burri hört immer wieder von Turbulenzen, wie sie Mario Sanchez erfahren hat. Denn bei HMO- oder Hausarzt-Modellen muss man oft eine bestimmte Praxis oder eine bestimmte Ärztin als erste Anlaufstelle festlegen. «Viele Versicherte vergessen, die gewählte Praxis oder Ärztin anzufragen, ob sie überhaupt aufgenommen werden.»
Und: Etliche Kassen führen eine Liste mit von ihr anerkannten Praxen oder Ärzten. Wenn der eigene, langjährige Hausarzt nicht draufsteht und man bei ihm bleiben will, kann man das Modell nicht wählen. Am besten erkundigt man sich daher direkt bei Ärztin oder Arzt, von welchen Kassen sie anerkannt sind.
Achtung: Viele Krankenkassen haben in die AVB geschrieben, dass sie auch unter dem Jahr Ärzte von der Liste streichen dürfen – einseitig, von sich aus. Das ist für Versicherte unschön, aber rechtens. Sie müssen entweder eine andere Listenärztin wählen oder ins Grundmodell der gleichen Kasse wechseln. Die Krankenkasse wechseln können sie deshalb aber nicht.
Digitale Kassen
Kein Papier mehr, alles nur noch digital – klingt modern und praktisch. Aber: Wer die Kasse ermächtigt, alles über die App abzuwickeln, muss regelmässig reinschauen. Sonst erfährt man erst von offenen Rechnungen oder anderen Problemen, wenn es vielleicht schon zu spät ist. «Das ist vielen nicht bewusst», sagt Burri.
Telemedizin
Zuerst mit einem Arzt telefonieren, bevor man sich behandeln lässt? Klingt gut. Aber: Auch hier sind die AVB der einzelnen Kassen unterschiedlich.
Es gibt zwei Arten von Telefonmodellen: verpflichtende und empfehlende. Bei ersteren müssen sich Versicherte an die Empfehlungen halten, die ihnen die Telefonärzte geben. «Das ist ein Einschnitt in die Entscheidungsfreiheit – besonders wenn man die Einschätzung nicht teilt», sagt Burri.
Achtung: Wie viele Arztbesuche für welchen Zeitraum hat die Kasse bewilligt? An diese Zahl muss man sich halten. Und: Wenn der Arzt bei der ersten Konsultation an eine andere Ärztin oder Fachperson weiterverweist, muss die Kasse das wiederum bewilligen.
Fazit
Bevor man ein Sparmodell wählt, sollte man trotz aller Mühsal die AVB dazu durchlesen. Und entscheiden: Passen die Vorgaben wirklich zu mir, bin ich bereit, sie einzuhalten? Sonst ist Ärger programmiert.
Blick und FinanceScout24 haben einen Krankenkassenrechner lanciert, der die günstigsten Prämien aufzeigt, das Sparpotenzial im Vergleich zur aktuellen Kasse berechnet und die Möglichkeit bietet, Angebote einzuholen. Der Rechner stellt Preise und Leistungen transparent gegenüber und bewertet darüber hinaus die Servicequalität und digitalen Angebote der Kassen. Grundlage dafür ist eine unabhängige Kundenumfrage von FinanceScout24 und moneyland.ch. Filter- und Sortierfunktionen helfen, die Ergebnisliste nach persönlichen Kriterien anzupassen und die passende Krankenkasse zu finden. Den Rechner findest du hier.
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