Darum gehts
- EU-Kommission lehnt Schweizer Antrag für Emmentaler-Ursprungsbezeichnung ab. Schweiz klagt
- Österreich unterstützt EU-Länder gegen exklusive Bezeichnung für Schweizer Emmentaler
- Österreich produzierte 2023 über 13'700 Tonnen Emmentaler
Der Streit um die Bezeichnung «Emmentaler» wird immer giftiger! Jetzt geht er in die nächste Runde. Die EU-Kommission hat beschlossen, der von der Schweiz beantragten Ursprungsbezeichnung für «Emmentaler» auf europäischem Boden keine Gültigkeit zu verleihen. Das lässt sich die Schweiz aber nicht bieten und reicht Klage beim Europäischen Gericht ein.
Die EU-Kommission sowie Länder wie Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Polen argumentieren alle ähnlich: Emmentaler sei längst ein allgemein verwendeter Begriff – und dürfe nicht exklusiv einer Region zugesprochen werden. Jetzt bekommt diese Käse-Allianz Unterstützung von Österreich, wie die «Kronen Zeitung» berichtet.
13'700 Tonnen aus Österreich
Denn der Emmentaler ist auch in Österreich ein Klassiker. Seit den 1930er-Jahren wird der mild-nussige Hartkäse mit den grossen Löchern im grossen Stil produziert. Über 13'700 Tonnen waren es allein im Jahr 2023. Für die Österreicher ist der Emmentaler längst ein Gattungsbegriff, nicht eine geschützte Herkunft.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (51) hat Österreich offiziell als Streithelferin ins Verfahren vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg eingebracht. Er warnt eindringlich: «Es geht um Arbeitsplätze, Wertschöpfung im ländlichen Raum – und um Rechtssicherheit für unsere Betriebe.» Eine Namenssperre zugunsten der Schweiz wäre ein herber Rückschlag für Bauern und Käsemacher.
«Käsekrieg um den Emmentaler»
Die «Kronen Zeitung» schreibt gar von einem «Käsekrieg um den Emmentaler». Denn: Würde der Begriff «Emmentaler» geschützt, hätte das weitreichende Folgen für die Produzentinnen und Produzenten im östlichen Nachbarland. Der Käse dürfte nicht einmal mehr mit Zusätzen wie «österreichischer Emmentaler» verkauft werden.
Besonders heikel: Eine Entscheidung könnte rückwirkend gelten – bis zu fünf Jahre zurück. Das würde viele Käsereien in Bedrängnis bringen. Ein Entscheid soll in den nächsten Monaten fallen.