Darum gehts
Rund 1300 Milliarden Franken stecken in der zweiten Säule. Dieses Geld haben wir und die Arbeitgeber in die Pensionskassen (PK) eingezahlt mit dem Zweck, einen finanziell möglichst unbeschwerten Lebensabend zu verbringen.
Nur: Das Wissen über die PK ist bei den meisten Leuten rudimentär. Über zwei Drittel der Arbeitnehmenden wissen gemäss der aktuellen Pensionskassenstudie von Swisscanto nicht, mit welchem Satz ihre PK das angesparte Alterskapital verzinst.
Dabei wäre es wichtig, sich möglichst früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sich zu fragen, wie weit das Altersguthaben reicht, wie die Perfomance der eigenen PK ist oder ob ich das Geld lieber als Rente oder als Kapital beziehe. Blick liefert Antworten auf die zentralen Fragen rund um die PK.
Wo finden sich alle relevanten Informationen?
Auf dem PK-Ausweis, der einmal im Jahr verschickt wird. Es lohnt sich, die Informationen genau zu studieren. Dort erfährst du unter anderem den versicherten Jahreslohn, wie sich das Altersguthaben entwickelt hat, wie es verzinst wird oder welche Leistungen im Alter oder bei vorzeitiger Pensionierung zu erwarten sind. Ausserdem sind die Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall oder bei Invalidität aufgeführt.
Wie stabil ist deine Pensionskasse?
Darüber gibt der Deckungsgrad Auskunft. Liegt er bei 100 Prozent oder darüber, ist die Kasse gesund. Grundsätzlich stehen die allermeisten Schweizer Kassen solide da, Ende 2025 lag der Deckungsgrad sowohl bei privaten wie bei öffentlich-rechtlichen Kassen deutlich über 110 Prozent. Es gibt einige öffentlich-rechtliche Kassen mit einem Deckungsgrad unter 100 Prozent. Bei diesen würde der Staat unterstützend eingreifen, sollten nicht mehr alle Rentenleistungen erfüllt werden können.
Was bedeutet der Umwandlungssatz?
Dieser zeigt an, wie hoch die jährliche Rente ausfallen wird. Im Schnitt liegt der Umwandlungssatz gemäss Swisscanto bei 5,26 Prozent. Das heisst, ein angespartes Alterskapital von 500'000 Franken ergibt eine Altersrente von 26'300 Franken pro Jahr. Für den obligatorischen Bereich (Jahreslohn bis 90'720 Franken) gilt der vom Bundesrat festgelegte Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent, im überobligatorischen Bereich sind die Kassen frei, den Umwandlungssatz festzulegen. Ein zu hoher Umwandlungssatz bevorteilt die Rentner einer Kasse gegenüber den aktiven Beitragszahlern.
Wie wichtig ist die Rendite der PK?
Dieser sogenannte dritte Beitragszahler (neben den Einzahlungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) wird immer wichtiger. Gemäss Schätzungen von Swisscanto war 2025 die Anlagerendite der PKs mit 52 Prozent die mit Abstand wichtigste Beitragszahlerin für die Altersguthaben. Allerdings gibt es bei der Verzinsung grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Eine gute Rendite kommt der aktiven Generation zugute. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Realverzinsung (nach Abzug der Inflation) bei 4,6 Prozent – so hoch wie seit 25 Jahren nicht mehr.
Kann ich mir die PK vor der Pensionierung auszahlen lassen?
Das Geld in der PK ist im Normalfall bis zur Pensionierung gebunden. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen: Wer sich selbständig macht oder ins Ausland zieht, darf seine PK-Gelder früher beziehen. Oder zur Förderung von Wohneigentum: Vor 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für Wohneigentumsförderung verwendet werden. Danach ist die Höhe des Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: das Sparkapital mit 50 Jahren oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals.
Was ist, wenn ich den Job wechsle oder arbeitslos werde?
Bei einem Jobwechsel wird das angesparte Altersguthaben von der Kasse des alten Arbeitgebers in die PK des neuen eingezahlt. Wer arbeitslos wird, ist bei seinem alten Arbeitgeber noch 30 Tage gegen Tod und Invalidität versichert, dann übernimmt die Arbeitslosenversicherung für diejenigen, die angemeldet sind. Das Altersguthaben muss auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Der Nachteil: Die Arbeitgeberbeiträge entfallen und es gibt nur noch einen Vorzugszins, die Chance auf eine gute Rendite entfällt.
Rente oder Kapitalbezug?
Grundsätzlich gilt: Wie viel Geld ich monatlich zum Leben brauche, das sollte ich mir als Rente auszahlen lassen. Wie viel das im Alter ist, muss jeder selber entscheiden. Und klar ist auch: Wer sich das Kapital auszahlen lässt, fährt mit seinen Anlageentscheidungen und den Gebühren selten besser als die Spezialisten von der PK. Der Trend allerdings geht Richtung Kapitalbezug: Erstmals wurde im letzten Jahr mehr als die Hälfte der Altersguthaben der Neurentner als Kapital ausbezahlt. Das hat zwar steuerliche Vorteile, kann aber bei der gestiegenen Lebenserwartung auch zu finanziellen Engpässen im hohen Alter führen.
Was ist, wenn ich länger als bis 65 arbeiten will?
Immer mehr Pensionskassen passen die Reglemente der gestiegenen Lebenserwartung an und ermöglichen bis 70 die Einzahlung in die Pensionskasse – inklusive Beiträge vom Arbeitgeber.
Was passiert im Todesfall?
Witwen und Witwer erhalten eine Hinterbliebenenrente der Pensionskasse ihres verstorbenen Ehepartners, wenn sie älter als 45 sind und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat oder wenn sie für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen. Gleiches gilt für eingetragene Partnerschaften und – falls bei der Kasse gemeldet – für Konkubinatspartner. Gibt es keine Rentenberechtigten, kommt das angesparte Altersguthaben der PK zugute. Eine unschöne Regelung, die aber oft durch das Reglement der einzelnen Kassen aufgehoben wird. In diesem Fall würde Erbberechtigten ein Todesfallkapital in der Höhe des Altersguthabens ausbezahlt.