Verena Grossenbacher leidet an der feuchten Makuladegeneration, einer schweren Erkrankung, die sie schleichend das Augenlicht kostet. Alle paar Wochen benötigt sie deshalb eine Spritze direkt ins Auge, um den Sehverlust aufzuhalten.
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Sehbehinderte Rentnerin muss zweimal anreisen
Zu dieser Belastung ist nun eine zusätzliche, eigentlich unnötige Mühsal hinzugekommen. Die sehbehinderte Rentnerin muss seit diesem Jahr für die Behandlung zweimal in der Praxis antraben. Am ersten Tag für den Augenscan, am zweiten Tag für die Spritze. Bis Ende des vergangenen Jahres hat ihre Praxis die Eingriffe noch an einem Tag erledigt. Das Aufteilen kostet: Neu stellt die Praxisgemeinschaft Gutblick Grossenbachers Krankenkasse mehr als 1700 Franken in Rechnung statt wie früher 1200 Franken.
Termin-Splitting, so nennen Fachleute dieses neue Phänomen. Es steht in Zusammenhang mit Tardoc, dem neuen Tarif für ambulante Eingriffe, der zu Beginn dieses Jahres eingeführt wurde. Tardoc sollte dafür sorgen, dass die Grundversorger – also Haus- und Kinderärzte – finanziell etwas besser- und die Fachärzte etwas schlechtergestellt werden. Verdienstausfälle bei Spezialisten seien «explizit erwünscht», heisst es auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Indem Spezialisten eine Behandlung auf mehrere Termine verteilen, umgehen sie diese politisch gewünschte Umverteilung.
Es «kässelt» nicht
Gutblick bestreitet, Termin-Splitting zu betreiben. Gegenüber dem Beobachter führte die Augenarztkette «organisatorische Gründe» für das geänderte Vorgehen an. Die vielen Patientinnen und Patienten erlaubten es nicht mehr, dass man nach dem Scan gleichentags auch noch die Injektion ins Augen anbiete.
Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT), zuständig für die Anwendung und Weiterentwicklung der Tarife, bezeichnete das Vorgehen von Gutblick gegenüber dem Beobachter als «nicht nachvollziehbar». Ein Augenarzt bestätigte: «Man könnte den Scan am gleichen Tag wie die Injektion machen, aber dann ‹kässelt› es halt nicht.»
Zweifache Belastung für Patienten
Im Rahmen seiner Prämienticker-Berichterstattung der letzten Monate hat der Beobachter das Termin-Splitting auch bei Gastroenterologen nachgewiesen. Manche von ihnen wollen eine Magen-Darm-Spiegelung nicht mehr an einem Termin durchführen, sondern an zwei unterschiedlichen Daten. So können sie Fr. 887.75 verrechnen statt 669 Franken. Das zeigen Berechnungen der OAAT.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Sie müssen zweimal mit leerem Magen in der Praxis erscheinen, sich zweimal betäuben lassen und zweimal auf die Resultate warten. Doch Patientinnen und Patienten müssen diese zusätzliche Belastung nicht hinnehmen. Eine Aufteilung der Untersuchung auf zwei Tage ist gesetzeswidrig, wenn sie allein aus finanziellen Gründen erfolgt. Das bestätigt das Bundesamt für Gesundheit.
Spektakuläres Datenleak
Während manche Augenärzte und Gastroenterologinnen Behandlungen auf mehrere Termine verteilen, wählen manche Radiologen eine andere Methode, um die Sparmassnahmen zu umgehen.
Das brachte ein spektakuläres Datenleak bei der Westschweizer Radiologiegruppe 3R ans Licht. Kriminelle Hacker hatten interne Strategiepapiere veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass die Gruppe Tarifkürzungen nicht einfach hinnimmt. In den internen Dokumenten war von über 250 konkreten «Optimierungsmassnahmen» die Rede. Das erklärte Ziel: den Millionenverlust durch die tieferen Tarife mithilfe der Massnahmen innerhalb von zwei Jahren vollständig zu kompensieren.
Jahreslohn: mehr als 600’000 Franken
Für die Prämienzahlenden bedeutet das: Sie sparen durch die Tarifsenkungen der Politik nicht so wie vorgesehen. Auf Anfrage des Beobachters bestreitet 3R diesen Vorwurf. Die tieferen Tarife würden durch mehr Effizienz kompensiert, und die Alterung der Bevölkerung führe natürlicherweise zu mehr Behandlungen. Den angestellten Radiologen zahlt 3R Luxuslöhne. Zum Grundsalär von 300’000 Franken gibt es umsatzabhängige Bonuszahlungen. Ein Standortleiter verdiente mit diesem System im Jahr 2025 über 600’000 Franken. Allein um dieses Einkommen zu finanzieren, braucht es die jährlichen Beiträge von 131 Prämienzahlenden.
Die Fälle der Radiologen, der Augenärzte und der Gastroenterologen zeigen exemplarisch das Katz-und-Maus-Spiel im Gesundheitswesen. Es dauert schon Jahrzehnte: Senkt die Politik die Tarife, holen sich manche Leistungserbringer das Geld zurück, indem sie mehr behandeln. Erleichtert wurde das Umsatzbolzen durch absurde Tarifregelungen. Sie erlaubten es den Ärztinnen und Ärzten, fiktive Arbeitszeiten von 15 und mehr Stunden pro Tag abzurechnen.
Arbeitstage von 26 Stunden
Eine Auswertung der Krankenversicherer förderte zutage, dass von 6000 untersuchten Ärztinnen und Ärzten rund 400 regelmässig 12 Stunden und mehr pro Tag abrechneten. Ein Neurologe deklarierte an einzelnen Tagen gar astronomische 26 Arbeitsstunden – er erzielte so ein Jahressalär von 1,3 Millionen Franken.
Grund: Obwohl der technologische Fortschritt die Dauer der Behandlungen teilweise massiv verkürzte, wurde dies im Tardoc-Tarif nicht nachgeführt. Statt dass die Effizienzgewinne den Prämienzahlenden zugutekamen, strichen sie die Spezialisten selbst ein.
Spezialisten rebellieren
Das Parlament wollte diesen Auswüchsen Einhalt gebieten und beschränkte die abrechenbare tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden. Die Rebellion der Spezialisten folgte auf dem Fuss. Viele Fachgesellschaften liefen Sturm gegen das Limit, sammelten innert kurzer Zeit über 40’000 Unterschriften und warnten vor angeblichen Qualitätsverlusten für die Patientinnen und Patienten. Einzig die Haus- und Kinderärzte gaben gelassen Entwarnung: Sie betrifft die Deckelung im Praxisalltag kaum.
Um ihre Einkünfte zu steigern, entscheiden sich einige Spezialistinnen für eine noch fragwürdigere Methode. Sie fordern zusätzlich Bargeld für Operationen, die bereits von der Grundversicherung bezahlt werden, wie der Beobachter berichtete. Die Patientenstelle Zürich dokumentierte über 40 solcher Fälle. Die geforderten Summen beliefen sich auf jeweils zwischen 8000 und 12’000 Franken. Die Berner Rechtsprofessorin Franziska Sprecher erachtet solche Forderungen als zulässig, wenn eine Mehrleistung erbracht wird, beispielsweise ein schnellerer OP-Termin. Der Zürcher Kantonsrat sah das anders und überwies im März dieses Jahres einen Vorstoss, der solche «Fast Lanes» verbieten will. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, um ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten.
Zurück zu einer menschlichen Medizin
Ob Termin-Splitting, Boni oder verdeckte Zuzahlungen: Die Fälle zeigen, wie stark finanzielle Anreize das Gesundheitswesen beherrschen. Rendite- und Wettbewerbsdruck treiben nicht nur die Prämien hoch, sie untergraben auch das Vertrauen in die Medizin. Wie wir zu einer Patientenversorgung zurückfinden, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, legt Klinikdirektor Andreas Kistler im Gastbeitrag dar.