Heikle Doppelfunktion von Topbanker
Schweizer Governance-Päpstin: «Für mich geht das nicht»

Ein Geschäftsleitungsmitglied der Freiburger Kantonalbank liess sich in den Verwaltungsrat der Jurassischen Kantonalbank wählen. Dies ist in mehrfacher Hinsicht heikel.
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Sieht Doppelrolle von Kantonalbank-Manager kritisch: Governance-Expertin Monika Roth.

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Beat SchmidWirtschaftsredaktor

Eine Personalie, die in der Schweizer Bankenszene zu reden gibt: Mitte Mai liess sich Christophe Mettler (58) in den Verwaltungsrat (VR) der Jurassischen Kantonalbank (BCJ) wählen – zusätzlich zu seiner Geschäftsleitungsfunktion als Leiter des Rechtsdienstes sowie des Bereichs Risiko und Compliance bei der Freiburger Kantonalbank (BCF) und einem weiteren Mandat als VR-Präsident eines Gesundheitsunternehmens.

Für Schweizer Verhältnisse ist das eine äusserst unübliche Konstellation. Es kommt zwar vor, dass Geschäftsleitungsmitglieder von Banken in Verwaltungsräten branchenfremder Unternehmen Einsitz nehmen. So sitzt etwa UBS-Schweiz-Chefin Sabine Keller-Busse (61) im Verwaltungsrat des Zurich-Versicherungskonzerns. Völlig undenkbar wäre aber, dass sich Keller-Busse in die obersten Leitungsgremien der Zürcher Kantonalbank oder von Julius Bär wählen liesse. Ebenso undenkbar wäre es, dass der Handelschef der Migros plötzlich in den Verwaltungsrat von Coop einziehen würde.

«Es liegt also kein Interessenkonflikt vor»

Für die beiden Kantonalbanken indes scheint das kein Problem zu sein. «Die Banque Cantonale du Jura und die Freiburger Kantonalbank stehen nicht in einem direkten Wettbewerbsverhältnis», schreibt eine Sprecherin der BCF und ergänzt: «Beide Institute sind hauptsächlich in ihrem jeweiligen Kantonsgebiet tätig und betreuen dort ihre regionale Kundschaft.» Bei der Jurassischen Kantonalbank heisst es beinahe gleichlautend: «Die beiden Banken stehen nicht in direktem Wettbewerb zueinander. Im Gegenteil: Die beiden Institute arbeiten bei bestimmten Projekten zusammen. Es liegt also kein Interessenkonflikt vor.»

Alles okay also? Mitnichten. Die Schweizer Governance-Spezialistin Monika Roth (75) verurteilt dies scharf: «Die vorgebrachte Argumentation ist unhaltbar.» Selbstverständlich seien Kantonalbanken grundsätzlich Konkurrenten und könnten es auch konkret werden, je nach strategischen Plänen. Das sei das eine. Und das andere: «Gerade bei gemeinsamen Projekten von Banken ist es ja offensichtlich wichtig, dass jede Bank für sich ihre eigenen Interessen, ihre eigene Partizipation und ihr eigenes Engagement (auch finanziell) frei entscheidet, und das ist so nicht mehr möglich.» Dies müsste auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht erkennen, sagt Roth. «Für mich geht das nicht.»

Preisüberwacher Meierhans: Um jede Wettbewerbssituation dankbar

Die Verflechtung ist auch aus Sicht des Wettbewerbs problematisch: Preisüberwacher Stefan Meierhans betont ausdrücklich, er sei «um jede Wettbewerbssituation dankbar». In diesem Fall dürfte die personelle Verflechtung zwischen zwei Kantonalbanken den Wettbewerb allerdings deutlich weniger beeinträchtigen als die Übernahme der CS durch die UBS, sagt er. «Aus diesem Grunde fokussiert der Preisüberwacher seine Tätigkeit im Bankenbereich momentan auf die UBS.»

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