Gerichtsurteil
Google muss Webbrowser Chrome und Android nicht verkaufen

Ein US-Richter bestätigt Googles Such-Monopol, lehnt aber Trumps Forderung nach der Zerschlagung des Techgiganten. Chrome und Android bleiben unangetastet. Die Börse feiert das Urteil, die Alphabet-Aktie steigt um 6,7 Prozent.
Publiziert: 00:46 Uhr
|
Aktualisiert: 03:11 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Teilsieg von Google in einem laufenden Kartellverfahren. Der Techgigant muss seinen Webbrowser Chrome nicht verkaufen.
Foto: Sascha Steinbach

Darum gehts

  • US-Gericht lehnt Zerschlagung von Google ab, untersagt exklusive Vereinbarungen
  • Google darf weiterhin für Vorinstallation seiner Dienste bezahlen
  • Alphabet-Aktie stieg nach Urteil zeitweise um sieben Prozent
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Richter bescheinigt Google ein Monopol bei der Web-Suche bescheinigt. Er lehnte die Forderung von US-Präsident Donald Trump (79) nach einer Zerschlagung des Internet-Riesen aber ab. Bis zur endgültigen Klärung des Falls könnten Jahre vergehen.

Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta in Washington beschloss, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, entschied er. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von Trump eingereicht worden.

Zugleich untersagte der Richter Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Börse wertet Urteil als Sieg

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzerinnen und Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter ab.

Google wird zugleich einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzenden. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um knapp drei Prozent aufwärts. Beim iPhone-Konzern bessern die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte auf.

«Am Ende ändert sich nichts»

«Am Ende ändert sich nichts», kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig und damit auch an der Klage gegen Google beteiligt war, sah das Scheitern der Forderung nach Zerschlagung als Sieg für Google.

Zugleich wertete er es als Teilerfolg der Regierung, dass der Richter im Urteil neben Suchmaschinen auch das schnell wachsende Geschäft mit Künstlicher Intelligenz und die neuen Google-Konkurrenten berücksichtigte. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall, dass Gerichte eine Abspaltung des Webbrowsers verfügen sollten.

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat – und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess und seinem neuen Urteil ging es nun um die Konsequenzen daraus.

Google geht in Berufung

Seine Entscheidung könnte nur ein weiterer Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Externe Inhalte
      Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
      Meistgelesen