Darum gehts
Wer eine Reise – egal, aus welchem Grund – vor Antritt annulliert, schuldet dem Reisebüro Annullierungskosten. Je kurzfristiger man die Reise absagt, umso höher ist in der Regel diese Entschädigung. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Annullierungskostenversicherung absichern, wobei die Versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlt (siehe Gründe unten). Massgebend sind die jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Police; sie zählen die versicherten Ereignisse auf.
Ein Arztzeugnis allein reicht nicht
Krankheiten, die bereits bei der Buchung bestanden haben, sind grundsätzlich nicht gedeckt – mit einer Ausnahme: Wenn bei einem chronischen, aber stabilen Leiden eine unerwartete Verschlechterung eintritt, zahlt die Versicherung doch. Allerdings muss ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen, dass mit dieser Verschlimmerung nicht gerechnet werden musste und die versicherte Person bei der Buchung reisefähig war.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Wichtig ist deshalb, dass sich chronisch oder psychisch kranke Personen vor der Reisebuchung von einem Arzt bestätigen lassen, dass sie die geplante Reise antreten können. Tritt dann eine akute Verschlechterung ein, reicht ein telefonisch oder rückwirkend ausgestelltes Arztzeugnis in der Regel nicht. Insbesondere bei Reisenden mit einem psychischen Leiden ist der Versicherungsschutz oft nur dann gegeben, wenn die Reiseunfähigkeit durch einen Psychiater speziell belegt wird und wenn sie eine Abwesenheitsbescheinigung der Arbeitgeberin vorweisen können.
- Die versicherte Person erkrankt schwer, verunfallt oder stirbt, oder ein solches Unglück trifft eine mitreisende oder nahestehende Person (Angehörige, Lebenspartner/-partnerin).
- Stellenverlust ohne eigenes Verschulden.
- Unerwarteter Antritt einer Arbeitsstelle.
- Die versicherte Person muss zu Hause bleiben, weil ihr Eigentum schwer beeinträchtigt ist (etwa wegen Überschwemmung).
- Das öffentliche Verkehrsmittel, mit dem man zum Abreiseort fährt, fällt aus oder verspätet sich massiv, sodass man die Reise nicht antreten kann.
- Wegen Gefahren am Reiseziel (etwa Krawalle, kriegerische Ereignisse) wird von der Reise abgeraten, oder Streiks oder Naturkatastrophen verunmöglichen sie.
- Die versicherte Person erkrankt schwer, verunfallt oder stirbt, oder ein solches Unglück trifft eine mitreisende oder nahestehende Person (Angehörige, Lebenspartner/-partnerin).
- Stellenverlust ohne eigenes Verschulden.
- Unerwarteter Antritt einer Arbeitsstelle.
- Die versicherte Person muss zu Hause bleiben, weil ihr Eigentum schwer beeinträchtigt ist (etwa wegen Überschwemmung).
- Das öffentliche Verkehrsmittel, mit dem man zum Abreiseort fährt, fällt aus oder verspätet sich massiv, sodass man die Reise nicht antreten kann.
- Wegen Gefahren am Reiseziel (etwa Krawalle, kriegerische Ereignisse) wird von der Reise abgeraten, oder Streiks oder Naturkatastrophen verunmöglichen sie.
Lese das Kleingedruckte
Je nach Situation ziehen die Versicherungen einen Vertrauensarzt bei, der das Dossier begutachtet und mit der behandelnden Ärztin Kontakt aufnimmt. Manche Versicherungsbedingungen schreiben sogar vor, dass es zu einem stationären Klinikaufenthalt gekommen sein muss, damit die Annullierungskosten übernommen werden.
Wer eine Reise wegen einer chronischen oder psychischen Krankheit annullieren muss, sollte vor allem Folgendes beachten:
- Lasse dich kurz vor der Buchung vom Facharzt bestätigen, dass du reisefähig bist. Der Ombudsman der Privatversicherung rät, dass das Arztzeugnis auch auf die Art der Reise Bezug nehmen soll (Flugreise, Trekkingtour, Hochgebirge).
- Suche bei einer Erkrankung unmittelbar eine Fachärztin auf. Wende dich an eine Notfallpraxis, wenn dein Arzt nicht verfügbar ist. Denn ein rückwirkendes Zeugnis reicht in der Regel nicht.
- Setze dich sofort mit der Versicherung in Verbindung und annulliere besser früher als später. Wenn die Versicherung feststellt, dass du zu lange gewartet hast, deckt sie nur einen Teil der Annullierungskosten.
- Erkundige dich ausschliesslich bei der Versicherung über die Deckung. Was ein Arzt dazu sagt, ist rechtlich nicht relevant.
Wer eine Reise wegen einer chronischen oder psychischen Krankheit annullieren muss, sollte vor allem Folgendes beachten:
- Lasse dich kurz vor der Buchung vom Facharzt bestätigen, dass du reisefähig bist. Der Ombudsman der Privatversicherung rät, dass das Arztzeugnis auch auf die Art der Reise Bezug nehmen soll (Flugreise, Trekkingtour, Hochgebirge).
- Suche bei einer Erkrankung unmittelbar eine Fachärztin auf. Wende dich an eine Notfallpraxis, wenn dein Arzt nicht verfügbar ist. Denn ein rückwirkendes Zeugnis reicht in der Regel nicht.
- Setze dich sofort mit der Versicherung in Verbindung und annulliere besser früher als später. Wenn die Versicherung feststellt, dass du zu lange gewartet hast, deckt sie nur einen Teil der Annullierungskosten.
- Erkundige dich ausschliesslich bei der Versicherung über die Deckung. Was ein Arzt dazu sagt, ist rechtlich nicht relevant.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der Reisebuchung das Kleingedruckte der Reiseversicherungspolice genau zu studieren.
- Die Annullierungskostenversicherung ist nicht obligatorisch. Sie deckt jene Kosten ab, die man als Kunde schuldet, wenn man eine Reise absagt – etwa dem Reisebüro, der Ferienwohnungsvermieterin, der Airline.
- Bei Billig- und Last-Minute-Reisen lohnt sich die Annullierungskostenversicherung eher nicht.
- Nützlich ist sie hingegen, wenn man teure (Familien-) Reisen macht oder mehrfach pro Jahr verreist. Eine Jahresversicherung kostet zwischen 80 und 200 Franken. Für junge Leute gibt es speziell günstige Angebote.
- Achte darauf, die Versicherung für eine Reise sofort bei der Buchung oder gleich danach abzuschliessen.
- Beachte bei einer Jahresversicherung die Kündigungsfrist, wenn du keine automatische Verlängerung willst.
- Eine Absage wegen Schwangerschaft ist bei vielen Versicherern nur gedeckt, wenn diese nach der Buchung begonnen hat und Komplikationen auftreten. Einzelne Versicherungen übernehmen Annullierungskosten auch, wenn für das Reiseziel eine Impfung nötig ist, die für das ungeborene Kind ein Risiko bedeutet.
- Kurzarbeit ist nicht gedeckt.
- Ein Schadensvorfall ist unverzüglich zu melden und zu belegen. Beachte die Vorgaben in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, manche Gesellschaften verlangen Originalbelege.
- Versicherte haben auch eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen vorkehren, um den Schaden gering zu halten. Da eine Annullierung umso teurer ist, je später sie erfolgt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Prüfe als Erstes den Reisevertrag, wenn du vor der Reise ernsthaft erkrankst. Setze dich rasch mit deiner Ärztin in Verbindung, um deine Reisefähigkeit zu klären. Informiere auch deine Versicherung. Wenn die Ärztin grünes Licht gibt für die Reise und dein Zustand sich wider Erwarten verschlechtert, bist du abgesichert. Im Zweifelsfall sagt man die Reise besser ab. Sonst läuft man Gefahr, dass die Versicherung die Leistung kürzt.
- Die Annullierungskostenversicherung gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer sich gegen finanzielle Folgen bei Unfall oder Erkrankung am Reiseort absichern möchte, braucht eine Assistance- oder SOS-Versicherung. Dieser Schutz ist sinnvoll, da Rückführungen sehr kostspielig sind.
- Die Annullierungskostenversicherung ist nicht obligatorisch. Sie deckt jene Kosten ab, die man als Kunde schuldet, wenn man eine Reise absagt – etwa dem Reisebüro, der Ferienwohnungsvermieterin, der Airline.
- Bei Billig- und Last-Minute-Reisen lohnt sich die Annullierungskostenversicherung eher nicht.
- Nützlich ist sie hingegen, wenn man teure (Familien-) Reisen macht oder mehrfach pro Jahr verreist. Eine Jahresversicherung kostet zwischen 80 und 200 Franken. Für junge Leute gibt es speziell günstige Angebote.
- Achte darauf, die Versicherung für eine Reise sofort bei der Buchung oder gleich danach abzuschliessen.
- Beachte bei einer Jahresversicherung die Kündigungsfrist, wenn du keine automatische Verlängerung willst.
- Eine Absage wegen Schwangerschaft ist bei vielen Versicherern nur gedeckt, wenn diese nach der Buchung begonnen hat und Komplikationen auftreten. Einzelne Versicherungen übernehmen Annullierungskosten auch, wenn für das Reiseziel eine Impfung nötig ist, die für das ungeborene Kind ein Risiko bedeutet.
- Kurzarbeit ist nicht gedeckt.
- Ein Schadensvorfall ist unverzüglich zu melden und zu belegen. Beachte die Vorgaben in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, manche Gesellschaften verlangen Originalbelege.
- Versicherte haben auch eine Schadenminderungspflicht: Sie müssen vorkehren, um den Schaden gering zu halten. Da eine Annullierung umso teurer ist, je später sie erfolgt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Prüfe als Erstes den Reisevertrag, wenn du vor der Reise ernsthaft erkrankst. Setze dich rasch mit deiner Ärztin in Verbindung, um deine Reisefähigkeit zu klären. Informiere auch deine Versicherung. Wenn die Ärztin grünes Licht gibt für die Reise und dein Zustand sich wider Erwarten verschlechtert, bist du abgesichert. Im Zweifelsfall sagt man die Reise besser ab. Sonst läuft man Gefahr, dass die Versicherung die Leistung kürzt.
- Die Annullierungskostenversicherung gilt nur bis zum Antritt der Reise. Wer sich gegen finanzielle Folgen bei Unfall oder Erkrankung am Reiseort absichern möchte, braucht eine Assistance- oder SOS-Versicherung. Dieser Schutz ist sinnvoll, da Rückführungen sehr kostspielig sind.