Darum gehts
- Black-Friday-Angebote sind oft schon kurz nach Mitternacht ausverkauft
- Countdowns täuschen künstliche Verknappung vor, so vermeidest du unüberlegte Einkäufe
- 90 Prozent suchen online nach Angeboten, 40 Prozent auch während der Arbeit
Wer am Black Friday arbeiten muss, dem entgehen in den Läden vielleicht die besten Schnäppchen. Nach Feierabend sind die meisten Angebote, die zu Tiefstpreisen angeboten werden, bereits vergriffen. Bleibt noch die Option, online einzukaufen.
Laut einer Umfrage einer Onlineplattform stöbern sowieso rund 90 Prozent hauptsächlich im Netz nach Angeboten. Und das häufig auch am Arbeitsplatz: Vier von zehn Angestellten geben offen zu, ihre Black-Friday-Einkäufe während der Arbeitszeit zu erledigen.
Aufstehen um Mitternacht lohnt sich
Doch für die allerbesten Schnäppchen ist es dann eigentlich schon zu spät, denn die Top-10-Angebote sind üblicherweise schon kurz nach Aufschalten um Mitternacht ausverkauft. Dies ist vorwiegend für Spielkonsolen und Smartphones der Fall. Wer diese Geräte auf seiner Einkaufsliste hat, ist gut beraten, bereits in der Nacht vor Black Friday bereit zu sein.
Die meisten Aktionen sind aber auch tagsüber noch gültig, denn die Onlineshops stocken bei guten Angeboten ihre Lagerbestände bereits vorab stark auf. Darum sind diese nicht sofort weg.
Im Tagesverlauf werden dann kaum weitere Angebote aufgeschaltet. Aber dafür ein Countdowns gezählt: Dieser suggeriert, dass ein gewisses Angebot nur noch wenige Minuten erhältlich ist. Doch dieser Trick suggeriert lediglich eine künstliche Verknappung, also sollte man sich trotz knapper Rabattfristen nicht zu unüberlegten Einkäufen hinreissen lassen.
Shoppen am Arbeitsplatz ist kein Entlassungsgrund
Rechtlich bewegen sich Shopper, die vom Arbeitsplatz ihre Black-Friday-Einkäufe erledigen, in einem Graubereich. «Wenn sich herausstellt, dass jemand während der Arbeitszeit vorwiegend private Dinge erledigt, kann ein Vorgesetzter eine Verwarnung aussprechen», sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Entlassung. «Es gilt der Grundsatz, die Arbeitszeit im Interesse des Arbeitgebers zu verbringen.» Black-Friday-Einkäufe gehören da mit Sicherheit nicht dazu.
Doch auch am Shopping-Tag des Jahres gilt es gesunden Menschenverstand walten zu lassen. «In wenigen Minuten ein Schnäppchen zu besorgen, sollte drin liegen», sagt Rudolph. Es komme ja auch vor, dass Angestellte in ihrer Freizeit gelegentlich Mails fürs Geschäft beantworten. «Übertreiben sollte man es jedoch auch am Black Friday nicht», stellt der Arbeitsrechtsexperte klar.