Darum gehts
- Aeschbach Chocolatier muss 204’455 CHF Härtefallhilfe zurückzahlen, entscheidet Bundesgericht
- Firmengewinn 2021 lag mit 700’000 CHF fast viermal über der Hilfe
- 780 Luzerner Unternehmen erhielten Rückforderungen, 24 Mio. CHF bereits zurückgezahlt
Die Aeschbach Chocolatier AG aus Root LU ist eine renommierte Vertreterin der Schweizer Schoggi-Branche – als Herstellerin des Schoggitalers, als Lieferantin von Pralinés für die Businessclass der Swiss und als Betreiberin des Museums Chocowelt. Als die Corona-Massnahmen des Bundes 2021 grosse Teile des öffentlichen Lebens lahmlegten, hatte dies auch Auswirkungen auf den Chocolatier. Für das hauseigene Museum, das Café und seinen Eventbereich erhielt das Traditionsunternehmen insgesamt 204’455 Franken an Härtefallhilfe, um die ungedeckten Fixkosten zu berappen.
Anders als andere Firmen brachte die Pandemie Aeschbach allerdings nicht in existenzielle Nöte – 2021 blieb trotz der widrigen Umstände ein Gewinn von über 700’000 Franken. Damit kam aus Sicht der Luzerner Behörden die im Covid-Gesetz vorgesehene bedingte Gewinnbeteiligung zum Tragen. Diese besagt, dass unterstützte Firmen ihren Gewinn bis zum Gesamtbetrag der Härtefallhilfe abgeben müssen.
Gewinn oder Verlust?
Damit war Aeschbach nicht einverstanden – der Chocolatier wehrte sich durch alle kantonalen Instanzen und wandte sich dann mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Die Firma argumentierte, mit den Härtefallgeldern sei nicht das Unternehmen als Ganzes unterstützt worden, sondern lediglich drei Sparten. Und diese Sparten hätten im massgeblichen Zeitraum keinen Gewinn, sondern einen Verlust von beinahe 300’000 Franken gemacht. Entsprechend sei auch keine Rückzahlung fällig.
«Unternehmen nicht schadlos halten»
Doch in seinem diese Woche veröffentlichten Entscheid zerpflückt das Bundesgericht die Argumentation der Anwälte der Schoggi-Firma: Ziel der Härtefallmassnahmen sei nicht gewesen, Unternehmen generell schadlos zu halten, sondern nur, sie vor existenzgefährdenden Verlusten zu bewahren. Nach dem Erhalt der Gelder habe die Firma nicht darauf vertrauen dürfen, sämtliche Gewinne aus den erträglichen Sparten behalten zu dürfen. Die Rückzahlung zu verlangen, sei zumutbar, zumal der Unternehmensgewinn fast viermal so hoch ausfalle wie die bezogenen Härtefallgelder.
Aeschbach-Geschäftsführer Jürg Rogenmoser (62) sagt zu Blick, das Urteil sei zwar nicht im Sinn seiner Firma ausgefallen, doch es schaffe nun die gewünschte Rechtssicherheit. «Bei der von uns eingereichten Beschwerde ging es um die spezielle Situation der Spartenrechnung innerhalb einer Unternehmung.» Dass die Erfolgsaussichten vor Bundesgericht begrenzt gewesen seien, sei sowohl dem Unternehmen als auch den beigezogenen externen Experten bewusst gewesen. Und Rogenmoser betont: «Die Härtefallgelder haben wir bereits im letzten Jahr vollständig zurückbezahlt.»
Hunderte Luzerner Firmen müssen zahlen
Beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern begrüsst man das Bundesgerichtsurteil. Sprecherin Andrea Muff: «Es schafft Klarheit in Bezug auf wesentliche offene Punkte für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken.» Das Urteil werde aktuell noch analysiert, damit Schlüsse für allenfalls ähnlich gelagerte Fälle gezogen werden könnten.
Der Kanton Luzern geht bei der Einforderung der Gewinnbeteiligung besonders konsequent vor. Von insgesamt gut 1430 Unternehmen, denen Härtefallgelder ausbezahlt worden waren, haben rund 780 Unternehmen eine Rückforderung erhalten. 430 Fälle sind schon abgeschlossen. Muff: «Es erfolgten rund 24 Millionen Franken Rückzahlungen – darin sind 8,2 Millionen Franken freiwillige Rückzahlungen enthalten.»