Darum gehts
- UBS muss Auslandstöchter mit 100 Prozent hartem Eigenkapital absichern, sagt Bundesrat
- Zellweger-Gutknecht begrüsst die Regulierung bei den Auslandstöchtern
- Kritiker Janssen bemängelt fehlende Analyse der Folgen
Die UBS muss ihre Auslandstöchter vollständig mit hartem Eigenkapital hinterlegen. So will es der Bundesrat in der Revision des Bankengesetzes. Die Expertenwelt ist zwiegespalten. Corinne Zellweger-Gutknecht begrüsst die Verschärfung: «Das war der zentrale Punkt der neuen Regulierungen und wichtig, dass man daran festhält», sagt die Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel. «Die Lösung des Bundesrats ist massgeschneidert auf die Risiken.»
Die grössten Gefahren bei der Grossbank liegen im Auslandsgeschäft: Will die UBS künftig wachsen, dürfte dies vor allem in diesem Bereich geschehen. In der Schweiz ist das Potenzial begrenzt. Nur: «Mit den neuen Kernkapitalvorschriften liegt das Risiko bei Auslandsabenteuern bei den Aktionären», führt Zellweger-Gutknecht aus. Bei der heutigen Kapitalregelung für Auslandstöchter hingegen sei der Schweizer Steuerzahler verstärkt im Risiko. Gemäss Zellweger-Gutknecht geht es dabei vor allem um die drei grossen Auslandstöchter UBS American Holding LLC, UBS Europe SE und Credit Suisse International.
Mehr Eigenkapital heisst für die Bank höhere Kapitalkosten. Bei der UBS fürchtet man deshalb, international an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Zellweger-Gutknecht lässt das jedoch nicht gelten: «In ihrem Kerngeschäft, der Vermögensverwaltung, kann die Bank das zusätzliche Eigenkapital als Verkaufsargument nutzen.»
Janssen kritisiert das neue Gesetz
Ganz anders fällt das Fazit von Martin Janssen (77) aus. Der emeritierte Bankenprofessor der Universität Zürich kann dem neuen Gesetz wenig abgewinnen. «Die Behörden haben keine Analyse der Regulierungsfolgen gemacht. Damit kennen sie die Konsequenzen nicht, obwohl genau das gemäss Bundesgesetz notwendig wäre», sagt er.
Auch von der 100-Prozent-Quote an hartem Kapital für Auslandstöchter hält er wenig. «Wenn die UBS 20 Auslandstöchter hat, sind diese in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig und niemals alle gleichzeitig von einer Krise betroffen. Das hätten die Behörden berücksichtigen müssen.»
«Das hört sich wie eine Erpressung des Parlaments an»
Was Janssen jedoch am meisten stört: «Was die Bank am sichersten macht, ist eine gut durchdachte und gut vorbereitete Abwicklung. Sobald die UBS nicht mehr liquide ist, kommen gemäss Gesetz die Schweizerische Nationalbank und die Finma ins Spiel. Das ist in der neuen Regulierung überhaupt kein Thema.»
Der Bundesrat wollte ursprünglich auch, dass Steuergutschriften und Software künftig nicht mehr ans harte Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Davon hat er jedoch nun abgesehen. Wobei die Software nun über drei Jahre hinweg abgeschrieben werden muss. Zellweger-Gutknecht sieht darin einen guten Kompromiss.
Sollte das Parlament die Kapitalregel für Auslandstöchter jedoch zu stark aushöhlen, will der Bundesrat die strengeren Regeln bei den Steuergutschriften erneut prüfen, hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter an der Pressekonferenz angekündigt. «Das hört sich wie eine Erpressung des Parlaments an», findet Janssen.