Darum gehts
- Fake-Bussen möglich: Absender prüfen, nicht Kontaktinfos auf der Busse nutzen
- Schweiz vollstreckt nur Bussen aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Liechtenstein und den Niederlanden
- Unbezahlte Bussen: Es drohen hohe Mahngebühren, Eintrag im Fahndungssystem, Einreiseverbot
Fake-Bussen sind möglich
Es kann sein, dass die Busse gar nicht echt ist – Betrüger gibt es überall. Wenn du unsicher bist, suchst du am besten online nach dem Absender oder der offiziellen Adresse der ausstellenden Polizeibehörde – und fragst dort nach, ob die Busse wirklich echt ist.
Wähle aber nicht die Telefonnummer oder Mailadresse auf der Busse selbst – falls es ein Fake ist, landest du vermutlich bei den Betrügern, die sich dann einfach als Polizisten ausgeben.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Bussen werden meist per Post zugestellt
Ausländische Behörden dürfen Bussen direkt an die betroffene Person zustellen.
Es kommt aber auch vor, dass die hiesige Polizei an der Tür klingelt und einem das unliebsame Souvenir in die Hand drückt. Das ist ebenfalls zulässig, sofern die Schweiz mit dem Land einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen hat – und die ausländische Behörde gestützt darauf um Rechtshilfe ersucht, um die Busse zuzustellen.
Aktuell hat die Schweiz mit Frankreich, Liechtenstein, Österreich, der Niederlande und Deutschland Verträge abgeschlossen (siehe mehr weiter unten).
Man kann die Busse bestreiten
Wenn die Busse echt ist, also tatsächlich von offizieller Stelle kommt, solltest du sie nicht ignorieren – auch wenn du nicht damit einverstanden bist. Fehler kommen vor. Es kann zum Beispiel sein, dass du zum besagten Zeitpunkt gar nicht im Ausland warst.
Wirf die Busse dennoch nicht vorschnell weg. Wenn der Vorwurf nicht stimmt, bestreitest du ihn am besten fristgerecht, schriftlich und eingeschrieben – in der jeweiligen Landessprache. Ein Online-Übersetzer kann dabei helfen.
Wenn du entlastende Beweise hast, schadet es nicht, sie in Kopie gleich mitzuschicken.
Gerechtfertigte Bussen besser zahlen
Wenn du tatsächlich am Ort des Geschehens warst und gegen die Vorschriften verstossen hast, bezahlst du die Busse am besten – und zwar sofort.
- Italien: Zum Verhängnis werden können einem die «zone a traffico limitato», abgekürzt ZTL. Solche Fahrverbote gibt es etwa in Rom, Mailand, Florenz, Genua, Bologna sowie in weiteren Städten. Wer das Schild übersieht, hat Pech; viele Navigationsgeräte erkennen die Zonen nicht. Auf der italienischen Autobahn gibt es unzählige Mautstellen: Die Barrieren öffnen auch, wenn die Zahlung per Kreditkarte fehlgeschlagen ist. Nachgefordert wird dann per Post. Tipp: Es lohnt sich, alle Quittungen der Mautstellen aufzubewahren. Es kommt vor, dass man noch Jahre später eine Mahnung erhält, obwohl man bezahlt hat.
- Frankreich: Das Fahren auf der Autobahn kostet – per Cash oder Kreditkarte. Bussen gibts für Essen, Smartphone in der Hand, Schminken am Steuer, Fahren mit Flipflops – auch an der Ampel, bei ausgeschaltetem Motor. Kopfhörer und Headsets sind verboten. Tipp: Fahre nicht zu schnell, das wird teuer.
- Deutschland: Die Autobahn kann man gratis befahren. Das Tempolimit 130 ist bloss eine Empfehlung. Während der Fahrt darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden, auch an Ampeln nicht. Auf das Navi darf man nur einen kurzen Blick werfen. In gut 50 Städten – etwa München, Stuttgart, Köln und Berlin – kann man nur mit einer Umweltplakette fahren. Die gibt es in Rot, Gelb und Grün, abhängig vom Schadstoffausstoss des Autos. An den meisten Orten braucht es die grüne – sonst droht eine Busse. Tipp: Fahre nur so schnell, wie es Wetter und Strassenzustand erlauben – auch wenn es auf Autobahnen grundsätzlich kein Tempolimit gibt. Bei Schnee, Regen oder Nebel gilt Tempo 50.
- Österreich: Nur mit Vignette, genannt «Pickerl», darf man auf die Autobahn. Wenn sie fehlt, kostet das 120 Euro. Tipp: Falls die Vignette beschädigt oder inkorrekt angebracht ist, ist sie ungültig. Seit 2024 können auch Tages-Vignetten bezogen werden – allerdings nur online.
- Italien: Zum Verhängnis werden können einem die «zone a traffico limitato», abgekürzt ZTL. Solche Fahrverbote gibt es etwa in Rom, Mailand, Florenz, Genua, Bologna sowie in weiteren Städten. Wer das Schild übersieht, hat Pech; viele Navigationsgeräte erkennen die Zonen nicht. Auf der italienischen Autobahn gibt es unzählige Mautstellen: Die Barrieren öffnen auch, wenn die Zahlung per Kreditkarte fehlgeschlagen ist. Nachgefordert wird dann per Post. Tipp: Es lohnt sich, alle Quittungen der Mautstellen aufzubewahren. Es kommt vor, dass man noch Jahre später eine Mahnung erhält, obwohl man bezahlt hat.
- Frankreich: Das Fahren auf der Autobahn kostet – per Cash oder Kreditkarte. Bussen gibts für Essen, Smartphone in der Hand, Schminken am Steuer, Fahren mit Flipflops – auch an der Ampel, bei ausgeschaltetem Motor. Kopfhörer und Headsets sind verboten. Tipp: Fahre nicht zu schnell, das wird teuer.
- Deutschland: Die Autobahn kann man gratis befahren. Das Tempolimit 130 ist bloss eine Empfehlung. Während der Fahrt darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden, auch an Ampeln nicht. Auf das Navi darf man nur einen kurzen Blick werfen. In gut 50 Städten – etwa München, Stuttgart, Köln und Berlin – kann man nur mit einer Umweltplakette fahren. Die gibt es in Rot, Gelb und Grün, abhängig vom Schadstoffausstoss des Autos. An den meisten Orten braucht es die grüne – sonst droht eine Busse. Tipp: Fahre nur so schnell, wie es Wetter und Strassenzustand erlauben – auch wenn es auf Autobahnen grundsätzlich kein Tempolimit gibt. Bei Schnee, Regen oder Nebel gilt Tempo 50.
- Österreich: Nur mit Vignette, genannt «Pickerl», darf man auf die Autobahn. Wenn sie fehlt, kostet das 120 Euro. Tipp: Falls die Vignette beschädigt oder inkorrekt angebracht ist, ist sie ungültig. Seit 2024 können auch Tages-Vignetten bezogen werden – allerdings nur online.
Denn sonst drohen unangenehme Konsequenzen, vor allem wenn du wieder einmal ins betreffende Land einreisen willst (siehe Punkt 5).
Wer nicht zahlt, muss mit happigen Folgen rechnen
Wenn du die Busse nicht bestreitest und auch nicht zahlst, musst du mit Ärger rechnen. Man kann dich ins ausländische Fahndungssystem eintragen, du musst hohe Mahngebühren zahlen oder wirst bei der nächsten Einreise überrascht. Man lässt dich vielleicht nicht einreisen, verhaftet dich oder beschlagnahmt dein Auto.
Nicht alle Bussen können hier durchgesetzt werden
Bussen aus dem Ausland können nur vollstreckt werden, wenn das in einem Staatsvertrag vorgesehen ist. Aktuell ist das bei Frankreich, Österreich, Liechtenstein, den Niederlanden und Deutschland der Fall.
In der Schweiz dürfen also nur Bussen aus diesen Ländern direkt einkassiert werden. Andere Länder wie etwa Italien können ihre Bussen zwar in die Schweiz senden, hier aber nicht vollstrecken. Im Ursprungsland allerdings können sie weiter durchgesetzt werden – zum Beispiel bei der Grenzkontrolle bei der Einreise.
Inkassogebühren kann man bestreiten
Einige Gemeinden beauftragen eine Firma, um die Bussen einzutreiben. Wenn du Post von einem Inkassobüro bekommst, zahlst du am besten nur den Betrag der Busse – sofern sie gerechtfertigt ist.
Je nachdem schuldet man gemäss ausländischem Recht noch Mahnspesen oder Gebühren. Inkassogebühren – wie etwa für den Verzugsschaden – kannst du bestreiten.
Sich vorbereiten lohnt sich
Die Verkehrsregeln variieren von Land zu Land – wie auch die Folgen, wenn man dagegen verstösst.
Wer sich vorgängig etwas mit den geltenden Verkehrsregeln der Feriendestination vertraut macht, fährt auf jeden Fall besser. Das gilt auch für Länder, die man nur durchquert.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Mai 2024 veröffentlicht.