Darum gehts
Am Montag, 1. September, gibt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den neuen Referenzzinssatz bekannt. Aktuell beträgt dieser 1,5 Prozent. Kommt es zu einer Senkung, dürfen sich zahlreiche Miethaushalte freuen. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zum bevorstehenden Entscheid.
Warum betrifft mich der BWO-Entscheid?
Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Schweizer Wohnungsmieten. Durch ihn können Veränderungen des Hypothekarzinsniveaus auf alle Mieterinnen und Mieter übertragen werden. Wenn der durchschnittliche Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz sinkt, wird der Referenzzinssatz durch das BWO nach unten angepasst.
Wird der Referenzzins am Montag sinken?
Der dafür massgebliche Durchschnittszinssatz aller ausstehenden Hypotheken müsste für eine Senkung um lediglich sieben Basispunkte zurückgehen. Laut Experten der Raiffeisen, ZKB und UBS dürfte das am 1. September ganz knapp nicht der Fall sein. «Das Ganze kommt einem Münzwurf gleich», sagt Claudio Saputelli (55), Immobilienexperte der UBS. Die Finanzhäuser gehen davon aus, dass der Referenzzinssatz erst Ende Jahr auf 1,25 Prozent sinkt.
Was bedeutet das für meine Miete?
Bleibt der Referenzzinssatz unverändert, bleibt für Miethaushalte alles beim Alten. Sinkt er, können Mieterinnen und Mieter beim Vermieter eine Mietzinsreduktion einfordern. Das lohnt sich! Denn sinkt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozent, kann eine Mietzinsreduktion von 2,9 Prozent verlangt werden.
Dürfen Vermieter die Senkung ablehnen?
Vermieter müssen die Senkung weitergeben – allerdings nur, wenn Mieter diese einfordern. Und nicht in vollem Umfang. Vermieter dürfen einen Teil der Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen. «Diese Faktoren fallen aktuell allerdings kaum ins Gewicht», sagt Ursina Kubli (45), Leiterin Immobilien Research bei der Zürcher Kantonalbank. Einerseits, weil die letzte Referenzzinssatzerhöhung erst kürzlich erfolgte. Andererseits, weil die Schweiz seit geraumer Zeit eine niedrige Inflationsrate hat.
Wie viel günstiger wird die Miete?
Nimmt man eine Nettomiete von 1700 Franken und schliesst eine weitere Teuerung in den kommenden Monaten aus, könnte man nach der nächsten Referenzzinssatzsenkung im Dezember monatlich rund 50 Franken sparen. Über ein Jahr ergäbe das eine Mietzinsersparnis von 600 Franken. Über fünf Jahre sparen Mieter so 3000 Franken.
Wer hätte Anspruch auf weniger Miete?
Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht. Wenn der Mietzins im Vertrag auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent oder höher beruht, sind Mieterinnen und Mieter bereits jetzt berechtigt, ein Senkungsbegehren zu stellen. Nach der zweiten Senkung – die voraussichtlich im Dezember erfolgt – kann laut einer Analyse der ZKB knapp die Hälfte aller Schweizer Miethaushalte eine Reduktion beantragen. Im Kanton Zürich, wo Referenzzinssatzerhöhungen häufiger weitergegeben wurden, sind es sogar 70 Prozent. Weniger rosig sind die Aussichten für Neumieter. Aufgrund der grossen Knappheit steigen die Angebotsmieten weiter kräftig, wie Raiffeisen in einer neuen Studie schreibt.