Darum gehts
Erst vor zehn Tagen hat sie ihr Kreuzband gerissen, nun liegt die Speed-Königin Lindsey Vonn (41) mit einem gebrochenen Unterschenkel in Treviso (It). Ihr Traum von Olympia-Gold in Cortina ist auf der «Olimpia delle Tofane» zerschellt.
Vor allem eine unangenehme Frage drängt sich nun auf: Hätte man Lindsey Vonn trotz Kreuzbandriss überhaupt an den Start lassen dürfen?
Fis verweist auf die nationalen Verbände
Diese Frage musste wohl Vonn selbst in Absprache mit dem amerikanischen Verband, der sie für einen Start aufstellt, klären. Der Ski-Weltverband Fis spricht in solchen Fällen normalerweise nicht mit. Denn grundsätzlich erlaubt das Reglement des internationalen Skiverbands Fis tatsächlich auch verletzten Athletinnen und Athleten den Start, solange ihr nationaler Verband sie als renntauglich meldet.
Die Fis gibt zu Protokoll: «Die Regeln sind eindeutig: Die nationalen Skiverbände müssen sicherstellen, dass ihre Fahrerinnen und Fahrer eine umfassende medizinische Untersuchung in ihrem Heimatland absolvieren». Weiter wird zwar ausgeführt, dass auf Verlangen eine «zusätzliche Untersuchung durch das medizinische Komitee der Fis erfolgen kann», doch die Hauptverantwortung bleibt trotzdem beim nationalen Verband, schreibt die Fis.
So wäre Swiss-Ski vorgegangen
Dass Vonn am Start gestanden ist, scheint dank den Freiheiten, welche die Fis hier dem amerikanischen Skiverband überlässt, also völlig legal. Doch wie hätte beispielsweise Swiss-Ski in einer vergleichbaren Situation gehandelt?
Der langjährige Schweizer Teamarzt Dr. med. Walter O. Frey, welcher betont, «dass die Stabilität des Kniegelenkes bei Vonns Sturz keine Rolle spielte, weil sie sich nach dem Anhänger am Tor in der Luft verdrehte», sagt gegenüber Blick: «Jede Verletzung muss bei jeder Athletin individuell beurteilt werden. Dabei geht es nicht nur einfach um rein medizinische Faktoren. Der bisherige Verlauf der Saison respektive der Karriere, die Perspektiven für die Zukunft sowie die mentale, physische und gesundheitliche Verfassung der Athletin müssen umfassend in eine Beurteilung einfliessen, ob ein Start möglich ist oder nicht. Im alpinen Kader bei Swiss-Ski erfolgt eine solche Beurteilung in der Regel im Konsens von Arzt, Trainer und dem involvierten Athleten.»
Für den renommierten Unfall und Kniechirurgen Artur Trost ist es derweil ganz klar: «Kein vernünftiger Arzt würde Lindsey Vonn empfehlen, in Cortina zu starten».
Und wer bezahlt nun für das Drama?
Ob Vonn nun hätte starten sollen hin oder her: Die Schäden an ihrem Körper muss der Ski-Star nun mit dem drohenden Karriereende teuer bezahlen. Hinzu kommt dann auch noch das Finanzielle.
Gemäss dem Ski-Weltverband müssen zwar alle Teilnehmer von Fis-Rennen über eine Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung verfügen, die Unfall-, Rettungs- und Transportkosten inklusive Wettkampfrisiken abdeckt, doch Schweizer Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass in solchen Fällen die Entschädigungen trotzdem gekürzt werden können, oder gar ganz gestrichen werden.
Ein Mitarbeiter eines grossen Schweizer Versicherers verrät: «Es ist grobfahrlässig, wenn eine Athletin trotz schwerer Verletzung startet und sich dann erneut verletzt. Das ist das gleiche, wie wenn beispielsweise ein Zimmermann trotz Unfall arbeiten geht und sich dann wieder verletzt. Dann ist er auch blöde dran.»
Heisst: Vonn zahlt für die Pflege rund um dieses Drama wohl ein Vermögen. Das Geld dürfte bei der erfolgreichsten Abfahrerin in der Geschichte des Skisports jetzt jedoch das kleinste Problem sein.