Kurvensperre war rechtswidrig
Nach FCZ-Gerichtsurteil: Kaskadenmodell gerät ins Wanken

Der Zürcher Statthalter stellt fest: Die Sperrung der Südkurve im Januar 2024 war nicht verhältnismässig und darum rechtswidrig. Der Entscheid könnte schweizweit Einfluss haben.
Publiziert: 19.06.2025 um 20:06 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2025 um 20:22 Uhr
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Die Sperre der Südkurve im Spiel gegen Lausanne vom 31. Januar 2024 war widerrechtlich.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Zürcher Statthalter erklärt Südkurven-Sperre für widerrechtlich. Kaskadenmodell wankt
  • Weitere Sektorsperrungen könnten als widerrechtlich eingestuft werden
  • Sicherheitsdepartement hat 30 Tage Zeit für Beschwerde am Verwaltungsgericht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Florian RazReporter Fussball

Dieses Urteil hat Gewicht. Der Zürcher Statthalter hat als erste Instanz entschieden: Es war widerrechtlich, dass das Zürcher Sicherheitsdepartement die Südkurve für das Spiel des FC Zürich gegen Lausanne am 31. Januar 2024 gesperrt hat.

Der Spruch bringt das Kaskadenmodell nicht komplett zum Einsturz. Aber er bringt es doch arg ins Wanken. Die Verfügung liegt Blick vor. Kurz zusammengefasst kommt der Statthalter auf 27 Seiten zum Schluss: Die ausgesprochene Teilsperrung des Letzigrunds war nicht verhältnismässig. Die Rechte der «friedfertigen Spielbesuchenden» wurden zu stark eingeschränkt.

Kommen jetzt Schadenersatzforderungen?

Konkret konnten die Behörden nicht nachweisen, dass von einem Mittwochabendspiel zwischen FCZ und Lausanne ein grosses Risiko ausgeht. Deswegen ist eine geschlossene Südkurve auch keine Massnahme, mit der Gewalt verhindert werden kann. Das Bundesgericht aber hat festgestellt, dass Stadionsperren im Rahmen des Hooligan-Konkordats nur präventiv eingesetzt werden dürfen. Also, um künftige Straftaten zu verhindern. Und nicht als Bestrafung für begangene Gewalttaten.

Folgen auch andere Stellen dem Zürcher Statthalter, könnten noch weitere Sektorsperrungen nachträglich als widerrechtlich beurteilt werden. In Basel etwa wurde zuletzt die Muttenzerkurve für ein Heimspiel gegen Yverdon gesperrt. Ebenfalls ein Spiel, das für gewöhnlich nicht unter der Kategorie «Hochrisikospiel» läuft.

Basel denkt an Schadenersatzforderungen

Wie der FCZ hat auch der FC Basel gegen die Teilsperre seines Stadions Rekurs eingelegt. Der FCB ist nach Blick-Informationen gewillt, Schadenersatz einzufordern, sollte das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen.

Dazu, ob er in eine ähnliche Richtung denkt, äussert sich der FCZ derzeit nicht. Präsident Ancillo Canepa sagt allgemein: «Ich will nicht triumphieren, aber klar, das Urteil freut mich. Wichtiger ist und bleibt für mich aber, dass in Zukunft alle involvierten Kreise wieder vermehrt vernünftige und faire Lösungen anstreben.»

Ist diese Verfügung das Ende des Kaskadenmodells? «Nein», schreibt das Sicherheitsdepartement Zürich als unterlegene Partei: «Wie immer in solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Verfügung anzufechten. Das prüfen wir nun.» Das Departement von Stadträtin Karin Rykart hat 30 Tage Zeit, um am Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.

Bei Hochrisikospielen könnten Sperren rechtens sein

Aber auch in der aktuellen Verfügung gibt es Argumente, die das Kaskadenmodell in gewissen Fällen stützt. So findet es der Statthalter nicht problematisch, dass die Sperre aufgrund von Gewalttaten ausgesprochen wurde, die lange nach Spielschluss am Bahnhof Altstetten stattfanden. Und unter Punkt 53 schreibt er: «Anzumerken bleibt, dass die Interessenabwägung bei einem Hochrisikospiel zu einem anderen Resultat führen könnte.»

Sprich: Wäre die Südkurve in einem Derby gegen die Grasshoppers gesperrt worden, hätte der Statthalter vielleicht für die Behörden entschieden. Bleibt die Frage, ob die Polizei bei einem Hochrisikospiel eine Fankurve wirklich lieber vor dem Stadion haben will als drin. Und wie das dann Schlägereien rund ums Stadion verhindern soll.

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