«Der Mehrheitsaktionär befiehlt! Das werde ich auch tun»
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FCL-Alpstaeg mit Machtwort:«Der Mehrheitsaktionär befiehlt! Das werde ich auch tun»

Aktienrechtler Peter V. Kunz zur Position von Bernhard Alpstaeg
«Als Mehrheits-Aktionär hat er das alleinige Sagen»

Alle gegen Bernhard Alpstaeg! Bei Luzern haben alle die Nase voll vom Polter-Mehrheitsaktionär. Aber können sie etwas gegen ihn unternehmen?
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Gegen einen Mehrheitsaktionär wie Bernhard Alpstaeg kann in einer AG niemand etwas vorkehren.
Foto: PIUS KOLLER
Alain Kunz

Peter V. Kunz ist Aktienrechtler an der Universität Bern und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Peter V. Kunz, wenn die Minderheitsaktionäre vom Mehrheitsaktionär, der mehr als fünfzig Prozent der Aktien besitzt, genug haben, was können sie unternehmen?
Nichts! Aktionäre können nicht ausgeschlossen werden. Und solange ein Mehrheitsaktionär da ist, hat er das alleinige Sagen.

Würde eine Aktienkapital-Erhöhung etwas nützen?
Der Mehrheitsaktionär müsste ihr zustimmen. Auch da gibts also keine Möglichkeit, wenn er nicht will.

Kann der Mehrheitsaktionär den Verwaltungsrat allein bestellen?
Kann er, zu hundert Prozent. Minderheitsaktionäre haben keinen Anspruch auf Vertretung.

Dann kann er auch den Verwaltungsrat jederzeit in die Wüste schicken?
Das kann er. Er braucht bloss eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen mit dem Traktandum «Abberufung des Verwaltungsrats» und dann diesen Beschluss fassen.

Frick weiss nicht, wie es beim FC Luzern weiter gehen soll
1:14
«Müssen Herrn Alpstaeg fragen»:Frick weiss nicht, wie es beim FC Luzern weiter gehen soll

Und wenn die Basis, also die Mitarbeiter einer in Form einer Aktiengesellschaft organisierten Firma ihren Besitzer loswerden wollen?
Die Mitarbeiter haben in der Schweiz nichts zu sagen. In Deutschland gibt es Mitarbeitervertretungen. Bei uns nicht.

Und was, wenn ein leitender Angestellter nicht mehr will?
Dann kann er unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Fristen kündigen. Das ist seine einzige Möglichkeit, sich von einem ungeliebten Mehrheitsaktionär zu trennen. Als Verwaltungsratspräsident oder Verwaltungsrat kann er sein Mandat jederzeit und unverzüglich niederlegen.

Was können leitende Angestellte wie FC-Luzern-Präsident Stefan Wolf und Sportchef Remo Meyer vorkehren, wenn sie vom Mehrheitsaktionär derart angegriffen und als faul und unfähig hingestellt werden?
Als Anwalt der Betroffenen würde ich prüfen, ob eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen möglich ist. Weil eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist. Das scheint mir hier gegeben zu sein. Und sie können ihn einklagen.

(Bernhard Alpstaeg hält 52% der Aktien der FC Luzern Holding AG, Josef Bieri 48%. Die Holding ihrerseits hält 97% an der operativ tätigen FC Luzern-Innerschweiz AG, die für den Sport zuständig ist. Der VR der Holding besteht aus Präsident Stefan Wolf, Josef Bieri, Ursula Engelberger, Laurent Prince und Bruno Affentranger.)

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Brack Super League 25/26
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Thun
FC Thun
29
34
68
2
FC St. Gallen
FC St. Gallen
29
23
54
3
FC Lugano
FC Lugano
29
10
49
4
FC Basel
FC Basel
29
4
46
5
FC Sion
FC Sion
29
8
42
6
BSC Young Boys
BSC Young Boys
29
3
42
7
FC Luzern
FC Luzern
29
3
36
8
FC Lausanne-Sport
FC Lausanne-Sport
29
-2
36
9
Servette FC
Servette FC
29
-6
33
10
FC Zürich
FC Zürich
29
-16
31
11
Grasshopper Club Zürich
Grasshopper Club Zürich
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-14
24
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FC Winterthur
FC Winterthur
29
-47
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