«Schiri, Schiri, der hat Mohrenkopf gesagt»
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GC-Spielerin beleidigt:«Schiri, Schiri, der hat Mohrenkopf gesagt»

Vorfall im April gegen GC
Sperre gegen U20-Assistenztrainer der FCL-Frauen reduziert

Der Schweizerische Fussballverband hat die Strafe gegen den Ex-Coach des U20-Frauenteams des FC Luzern reduziert: Statt acht Spielsperren gibt es zwei, die Busse sinkt auf 150 Franken.
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Ein ehemaliger Assistenztrainer des U20-Teams der FCL-Frauen wurde gesperrt. Die Sperre wurde nun aber reduziert. (Symbolbild)

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • SFV reduziert Strafe für Ex-Coach des FC Luzern von acht auf zwei Spiele
  • Vorwurf diskriminierender Äusserungen fallengelassen, dennoch Verstoss gegen Fairplay-Regeln festgestellt
  • Vorfall im April 2026 bei 2:2-Spiel zwischen Luzern und GC passiert
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Marco MäderLeiter Sport-Desk

Acht Spielsperren und 500 Franken Busse: So lautete das ursprüngliche Urteil des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) gegen den ehemaligen Assistenzcoach des U20-Frauenteams des FC Luzern. Nach einem Revisionsgesuch wurde die Strafe nun deutlich reduziert. Neu muss der ehemalige Coach zwei Spiele pausieren und 150 Franken Busse bezahlen.

Grund für die Reduktion ist ein Entscheid der Staatsanwaltschaft Luzern. «Nach Prüfung des Revisionsgesuchs und gestützt auf den Entscheid der Staatsanwaltschaft Luzern kommt der SFV zum Schluss, dass die beanstandeten Äusserungen keinen nachweisbaren diskriminierenden Charakter aufweisen», schreibt der Verband. Der entsprechende Vorwurf werde deshalb fallengelassen.

Gegen Fairplay-Regeln verstossen

Ganz ohne Konsequenzen bleibt der Vorfall jedoch nicht. Die Äusserungen seien auf dem Fussballplatz unangebracht gewesen. Der ehemalige Assistenzcoach habe gegen die geltenden Anstands- und Fairplay-Regeln verstossen, so der SFV.

Der Vorfall ereignete sich Anfang April beim U20-Meisterschaftsspiel zwischen Luzern und GC, das 2:2 endete. Der damalige FCL-Funktionär soll sich gegenüber einer GC-Stürmerin unangemessen verhalten haben.

Der FC Luzern hatte bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls gegenüber Blick bestätigt, davon Kenntnis zu haben. Damals war von einem Verstoss gegen die klaren Werte des Vereins in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung die Rede.

Gegen die FC Luzern-Innerschweiz AG wurden bereits im ursprünglichen Verfahren keine Disziplinarmassnahmen ausgesprochen.

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