Der ehemalige Mitarbeiter, der vom Schweizer Fussballverband SFV Ende September 2023 wegen eines MeToo-Falls in der Frauen-Nati per sofort fristlos entlassen wurde, wurde nun vom Schweizer Sportgericht schuldig gesprochen. «Das Schweizer Sportgericht spricht einen Fussballfunktionär wegen anzüglicher Bemerkungen und einer unangemessenen Berührung der Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig und verurteilt ihn zu einem Verhaltenscoaching», schreibt die Stiftung Swiss Sport Integrity am Freitag in einer Medienmitteilung.
Die Meldung über den Ethikverstoss des ehemaligen SFV-Fussballfunktionärs ging im September 2023 bei der Meldestelle für Ethikverstösse und Missstände im Schweizer Sport ein. Der Vorfall, bei dem der Funktionär eine Spielerin sexuell belästigt hat, ereignete sich damals am Ende der WM-Kampagne der Frauen-Nati im Sommer in Neuseeland.
«Sexuelle Integrität der Spielerin verletzt»
Nach diversen Abklärungen leitete Swiss Sport Integrity im März 2024 ein Untersuchungsverfahren ein und reichte nach diversen Befragungen im August 2025 einen Untersuchungsbericht beim Schweizer Sportgericht ein. Dieses befragte Ende Februar dieses Jahres die angeschuldigte Person, das mutmassliche Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen zum Fall.
Unter Berücksichtigung der Aussagen erklärte das Sportgericht den Fussballfunktionär des Verstosses gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports wegen Verletzung der sexuellen Integrität für schuldig. «Durch die anzüglichen Bemerkungen und die unangemessene Berührung hat er die sexuelle Integrität der Spielerin verletzt», begründet das Sportgericht seinen Entscheid. Freigesprochen wurde der Funktionär hingegen von «der Verletzung der psychischen Integrität durch genanntes Verhalten sowie weiterer Handlungen betreffend die sexuelle Integrität (angeblich taxierende Blicke und angeblich unaufgeforderte Annäherungen)».
Der verurteilte Sportfunktionär muss nun ein Verhaltenscoaching absolvieren und die Hälfte der Verfahrenskosten tragen. Die mit der Funktion verbundene Machtposition wurde dabei berücksichtigt. Vom Verhängen einer Sperre sieht das Sportgericht derweil ab, da «die angeschuldigte Person durch die fristlose Entlassung bereits erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen erlitten hat». Das begangene Unrecht sei dadurch bereits hinreichend abgegolten.
