Wegen Schimmel-Albtraum
Zürcher Familie schläft zu fünft auf 12 Quadratmetern

Eine Familie lebt seit Wochen in einem Zimmer. Das einzige, das nicht von Schimmel befallen ist. Und die Verwaltung? Sie bietet der Familie eine verschimmelte Ersatzwohnung an.
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Marina Martinovic ist derzeit viel draussen, denn in ihrer Wohnung leben seit Wochen gruselige Mitbewohner: Schimmelpilze.
Foto: Linda Käsbohrer

Darum gehts

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Céline Sallustio
Beobachter

Die Wohnung einer Familie aus Regensdorf ZH schimmelt. Komplett. Die unsichtbaren, giftigen Schimmelpilze, sogenannte Mykotoxine, lagern sich im Zuhause der Familie Martinovic überall ab: Wände, Kleiderschrank, Bett, Kommode. Der Grund: ein unbemerkter Wasserschaden. Gemeinsam mit ihren drei Kindern und ihrem Mann wohnt Marina Martinovic seit sechs Jahren in der 4,5-Zimmer-Wohnung, wie sie dem Beobachter erzählt.

Als Martinovic den Schimmelbefall bemerkte, informierte sie am 28. Mai sofort ihre Verwaltung, die Livit AG. Gleichzeitig rief sie ihre Hausratversicherung an, die eine Sanitärfirma vorbeischickte. Diese hielt nach der Wohnungsbesichtigung in einem Schadensbericht fest, dass die Wohnung in diesem Zustand unbewohnbar sei: «Angesichts der Tatsache, dass eine fünfköpfige Familie in der Wohnung lebt und nur noch ein einziger Raum frei verfügbar ist, ist ein Verbleib unzumutbar.»

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Ersatzwohnung ist auch verschimmelt

Besorgt über diese Feststellung, meldete sich Marina Martinovic nochmals bei ihrer Verwaltung und fragte nach einer vorübergehenden Alternative. Diese bot ihr eine Ersatzwohnung in derselben Siedlung an. Nur: Auch diese war von Schimmel befallen. Komplett. Die Ersatzwohnung kam für die Familie daher nicht in Frage. Seither schlafen die drei Kinder – vier, acht und elf Jahre alt – nun gemeinsam mit ihren Eltern im einzig bewohnbaren Zimmer auf zwölf Quadratmetern. Eine Mietzinsreduktion erhielt die Familie bisher keine.

Das Kinderzimmer ist unbewohnbar.
Foto: Linda Käsbohrer

Die Schlafsituation beunruhigt Martinovic, nicht zuletzt, da ihre älteste Tochter Epilepsie hat. Erholsamer und ruhiger Schlaf sei für ihre Tochter wichtig, da sonst ein epileptischer Anfall ausgelöst werden könne. Dies bestätigt auch ein Schreiben des behandelnden Arztes vom Kinderspital Zürich: «Für unsere Patientin ist aufgrund der Epilepsie eine ungestörte Nachtruhe essenziell. Schlafentzug ist als Anfallsauslöser zu werten.»

Was rechtlich tun bei Schimmelbefall?

Ist das Vorgehen der Verwaltung rechtens? Am 28. Mai kontaktierte Marina Martinovic die Livit AG erstmals. Am 19. Juni, drei Wochen später, wurden die Entfeuchtungsgeräte installiert. «Zu spät», sagt Rosmarie Naef vom Beobachter-Beratungszentrum, «die Verwaltung hätte eher handeln müssen.» Eine Ersatzwohnung zu finden, sei zwar schwierig, da Verwaltungen oftmals keine leerstehenden Wohnungen bereit hätten. Allenfalls könne die Familie vorübergehend bei Freunden oder Bekannten unterkommen. Bei Übernachtungen im Hotel sei jedoch Vorsicht geboten, da im Streitfall das Geld beim Vermieter zurückgefordert werden müsse.

Der Schimmel frisst sich durch die Wände.
Foto: Linda Käsbohrer

Finanziell muss die Verwaltung der Familie jedoch entgegenkommen: «Ist die Wohnung komplett unbewohnbar, liegt die Mietzinsherabsetzung wohl bei 100 Prozent. Mehrkosten für eine anderweitige vergleichbare Bleibe wären dann ein finanzieller Schaden, der vom Vermieter zu tragen wäre.» Die Familie habe also Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung der Miete und – sofern sie zusätzlich einen finanziellen Schaden erlitten hat – auch noch auf Schadenersatz, so Naef.

Und was sagt die Verwaltung dazu? «Die Situation der betroffenen Familie nehmen wir sehr ernst, und wir verstehen, dass diese belastend ist», schreibt die Livit AG auf Anfrage dem Beobachter. Nach der Meldung Ende Mai hätten sie umgehend reagiert. Von der mangelhaften Ersatzwohnung hatten sie keine Kenntnis, obwohl Meldungen zu Feuchtigkeits- und Schimmelschäden systematisch erfasst, technisch abgeklärt und dokumentiert werden.

Wie lange die Entfeuchtungsgeräte, die 24 Stunden am Tag heisse Luft in die Wohnung blasen, in der Wohnung stehen bleiben müssen, teilte die Verwaltung Marina Martinovic nicht mit. Auch die bevorstehenden Sommerferien müssen umgeplant werden. Denn: Jemand muss zu Hause bleiben, um die Geräte zu kontrollieren. Martinovic sagt: «Die Situation ist für die ganze Familie eine Zumutung.»

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